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Der Aufbau eines Start-Ups

Wie verläuft die gründung eines start-ups

Die Gründung eines eigenen, innovativen Unternehmens ist für viele Unternehmer ein Meilenstein. Doch auf dem Weg dorthin stellen sich viele Fragen und Herausforderungen. Wie verläuft eine Gründung und welche Phasen durchläuft ein Start-Up? Welche Gesellschaftsform eignet sich für ein junges Start-Up und welche Risiken gehen mit der Wahl welcher Gesellschaftsform einher? Dieser Artikel ist als Einstieg einer Artikelreihe zu sehen, die sich speziell mit Themen für Start-Ups befasst.

Die Phasen eines Start-Ups

Gründungsphase: In der ersten Phase wird das Start-Up in der passenden Gesellschaftsform gegründet. Hier kann bereits ein Investor involviert sein, muss aber nicht der Fall sein. Es wird der Gesellschaftsvertrag aufgesetzt, der Unternehmensgegenstand wird formuliert und die ersten Mitarbeiter werden eingestellt.

Orientierungs- und Planungsphase („Pre-Seed-Phase“): In dieser Phase wird das Geschäftsmodell konkretisiert und durchdacht. Auch wird hier meistens ein erster Prototyp des späteren Produkts entworfen.

Investitionsphase: In dieser Phase soll mit der eigentlichen Produktentwicklung begonnen werden, für die das Start-Up meistens externes Kapital benötigt. Dazu wird hier die passende Finanzierungsart (Venture-Capital, Wandeldarlehen etc.) gewählt und ein Investor gesucht. Ist ein Investor gefunden, so wird der Beteiligungsvertrag ausgehandelt und eine Unternehmensbewertung findet statt. Bei der ersten Finanzierungsrunde spricht man von der sog. „Seed-Phase“, in der es darum geht, den Weg hin zum ersten Produkt zu finanzieren. Ist ein erstes Produkt erfolgreich auf den Markt gegangen, gilt es das Geschäftsmodell zu vertiefen und weitere Finanzierungen zu erhalten (sog. „Series A“). Hat sich das Unternehmen am Markt etabliert, möchte das Unternehmen expandieren und ggf. neue Produkte entwickeln, so folgt ein weiterer Finanzierungszyklus, der „Series B“ genannt wird.

Wachstumsphase („Growth-Stage“): Hier findet das Tagesgeschäft statt, das Produkt wird entwickelt, auf den Markt gebracht und verkauft. Bei Bedarf werden neue Mitarbeiter eingestellt, das Unternehmen wächst und es werden neue Kunden gewonnen. Es kann in neue Ressourcen investiert werden, um das Start-Up weiter wachsen zu lassen.

Reifephase: In dieser Phase geht es darum, das Unternehmen nachhaltig und wirtschaftlich zu führen. Hier kann das Produktsortiment erweitert werden, sodass der Kundenstamm wächst und sich das Unternehmen noch mehr im Markt etabliert.

Exit-Phase: Ob ein Start-Up in diese Phase eintritt, hängt davon ab, ob die Gründer ihr Unternehmen verkaufen wollen oder sich mit anderen Unternehmen zusammenschließen wollen. Ist dies der Fall wird in dieser Phase nach einem passenden Käufer oder nach anderen Unternehmen Ausschau gehalten.

Welche Gesellschaftsform kommt in Betracht?

Es gibt viele verschiedene Gesellschaftsformen, die für ein Start-Up in Betracht kommen können. Da ein Start-Up noch ein sehr junges Unternehmen ist, müssen Gründer bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform eine Vielzahl von Faktoren beachten.

Grundsätzlich wird bei den verschiedenen Gesellschaftsformen zwischen Personengesellschaften und Körperschaften unterschieden:

Bei den Personengesellschaften (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (oHG), Kommanditgesellschaft (KG), Partnerschaft) stehen die Gesellschafter im Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens. Kennzeichnend ist, dass der Zusammenschluss auf persönlichem Vertrauen beruht, so dass beispielsweise für einen Mitgliederwechsel die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich ist. Bei den Personengesellschaften haften grundsätzlich die Gesellschafter persönlich, da gerade kein separater „Haftungsfond“ aufgebaut wird, der eine etwaige Haftungsbeschränkung kompensieren könnte. Außerdem gilt das Prinzip der Selbstorganschaft, d.h. die Gesellschaft muss zwingend von den Gesellschaftern gelenkt werden, was das Gegenteil von Fremdorganschaft bedeutet, welches bei Kapitalgesellschaften vorherrscht.

Bei einer Körperschaft (Verein, Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Genossenschaft) handelt es sich um eine Vereinigung, deren Zielverwirklichung unabhängig von den einzelnen Mitgliedern gedacht ist. Der Zusammenschluss beruht hier gerade nicht auf persönlichem Vertrauen, sodass der Wechsel von Mitgliedern hier nicht zustimmungsbedürftig ist. Körperschaften sind eigene Rechtssubjekte (sog. juristische Personen), bei denen eine kapitalmäßige Beteiligung im Vordergrund steht. Das wichtigste Merkmal einer Körperschaft ist, dass die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Die fehlende persönlich Haftung der Gesellschafter wird durch den Aufbau eines Haftungsfonds kompensiert. Im Gegensatz zu den Personengesellschaften ist hier eine Fremdorganschaft zulässig, d.h. die Geschäftsführung kann auf außenstehende Organwalter übertragen werden.

Bei der Entscheidung der Gründer, welche Gesellschaftsform für ihr Start-Up in Betracht kommt, spielen mehrere Faktoren eine Rolle:

·                Soll die Haftung der Gesellschafter begrenzt werden?

·                Soll es eine Pflicht zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen geben?

·                Ist eine Handelsregisterpublizität gewünscht bzw. für die Gründer akzeptabel?

·          Soll es eine Weisungsbefugnis der Gesellschafter gegenüber der Geschäftsführung     geben?

·                Soll das Unternehmen personalistisch oder eher kapitalistisch ausgerichtet sein?

·                Auf welchem Markt möchte sich das Unternehmen positionieren?

Vor- und Nachteile der Gesellschaftsformen

1.           Personengesellschaften

Eine Personengesellschaft kommt durch einen privaten Vertragsschluss zustande. Dieser Vertrag bedarf keiner besonderen Form, ist also formfrei möglich, worin ein wesentlicher Vorteil besteht. Die Gesellschafter können folglich theoretisch alles mündlich beschließen und sind dadurch besonders flexibel. Allerdings haften sowohl bei der GbR, als auch bei der oHG, die eine Gesellschaft ausgerichtet auf ein Handelsgewerbe darstellt, die Gesellschafter persönlich und die Gesellschafter so einer nicht unerheblichen Haftung unterliegen können. Gerade bei einem Start-Up ist aufgrund der Risiken und des frühen Stadiums des Unternehmens aufgrund der persönlichen Haftung der Gesellschafter von den Gesellschaftsformen einer GbR oder oHG abzuraten. Zu Beginn wird jedes Start-Up zwar zunächst eine Personengesellschaft darstellen, allerdings sollte eine Umwandlung hin zur GmbH oder UG spätestens dann erfolgen, wenn die Geschäfte in vollem Umfang aufgenommen werden. Eine Kommanditgesellschaft als Personengesellschaft unterteilt ihre Gesellschafter in die Gruppe der persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) und in die Gruppe der beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditisten), jedoch trifft bei dieser Gesellschaftsform die Haftung auch noch einen Teil der Gesellschafter.

2.          Gesellschaft mit beschränkter Haftung („GmbH“)

Die GmbH stellt die beliebteste Gesellschaftsform in Deutschland dar und zeichnet sich dadurch aus, dass die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Das bedeutet, dass gegenüber den einzelnen Gläubigern im Außenverhältnis nur die Gesellschaft mit ihrem eigenen Vermögen und gerade nicht der einzelne Gesellschafter mit seinem Privatvermögen haftet. Für die Errichtung einer GmbH ist es zur Kompensation der Haftungsbeschränkung erforderlich, dass ein Stammkapital von mindestens 25.000,00 EUR aufgebracht wird. Zur Anmeldung der Eintragung in das Handelsregister müssen mindestens Einlagen in Höhe von 12.500,00 EUR eingebracht worden sein. Dies kann sowohl in Form der Bareinlage als auch in Form von Sacheinlagen geleistet werden. Eine Gesellschaft mit einem Stammkapital von unter 25.000,00 EUR heißt Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

3.          Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) („UG“)

Eine Sonderform der GmbH stellt die UG dar. Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)“ wurde diese Form der GmbH eingeführt. Auch hier ist die Haftung der Gesellschafter beschränkt, allerdings muss das Mindeststammkapital nur 1,00 EUR betragen. Dieses geringe Stammkapital muss dafür als Bareinlage stets in voller Höhe der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Die UG bietet eine Alternative zu anderen, insbesondere ausländischen Rechtsformen mit niedrigem Stammkapital. Jedoch ist die UG dazu verpflichtet, jährlich ein Viertel des Jahresüberschusses als Gewinnrücklage einzustellen. Somit muss immer ein Teil des Gewinns, den die UG erwirtschaftet hat, als Rücklage eingestellt werden. Erreicht das Stammkapital der UG 25.000,00 EUR, so kann sie einen Formwechsel zur GmbH vornehmen. Die UG ermöglicht es Gründern eines Start-Ups, die Vorteile einer Kapitalgesellschaft zu nutzen, ohne viel Eigenkapital als Stammkapital aufwenden zu müssen.

 4.         Aktiengesellschaft („AG“)

Bei einer AG ist ebenfalls die Haftung der einzelnen Gesellschafter ausgeschlossen. Zur Kompensation der fehlenden persönlichen Haftung wird auch hier ein Haftungsfonds in Höhe von 50.000,00 EUR errichtet. Besonderheit der AG ist es, dass die Mitgliedschaft in der Gesellschaft an die Übernahme einer Aktie geknüpft ist. Die Mitgliedschaft an der AG kann also durch Übernahme von Aktien bei der Gründung der Gesellschaft oder durch Kauf von Aktien einer bestehenden Gesellschaft begründet werden. Die AG ist daher eine Art Kapitalsammelstelle, bei der eine Vielzahl von Anlegern Aktien der Gesellschaft erwerben. Sie stellt daher einen eher anonymen Zusammenschluss dar. Daher eignet sich eine AG als Gesellschaftsform in den meisten Fällen eher nicht für den Beginn eines Start-Ups.

Checkliste:

1. Erstellung eines Business-Plans

2. Standortwahl

3. Firmenname

4. Wahl der Gesellschaftsform

5. Gesellschaftsgründung

6. Finanzierung

7. Produktentwicklung


 Fazit

Die Gründung eines Startups ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Planung und eine Vielzahl von Entscheidungen erfordert. Es sollte zunächst die gewünschte Entwicklung und dann das Ziel des Unternehmens festgelegt werden, damit sodann eine gründliche Abwägung bei der Wahl der Gesellschaftsform stattfinden kann. Die oben genannten Faktoren und Kriterien sollten dabei unbedingt in diese Abwägung und Entscheidung mit einfließen. Mit einer gründlichen Vorbereitung, einem starken Team und einer klaren Vision können sie jedoch die Chancen nutzen und ihr Start-Up zum Erfolg führen. Wir helfen Ihnen, die rechtlichen Herausforderungen zu meistern, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können – Ihre Geschäftsidee.

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