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Externer Datenschutzbeauftragter

Lassen Sie uns über den Datenschutzbeauftragten reden!

Vieles kann man selber machen. Ob das immer Sinn macht, sei allerdings dahingestellt.

Wir helfen Ihnen zunächst zu bestimmen, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DS-GVO oder nach Art. 38 BDSG bestellen müssen. Dann stellt sich die Frage, ob Sie diese Aufgabe intern oder extern erbringen lassen.   

Das Thema Datenschutz ist ein weites Feld und unser Team verfügt über mehrere Rechtsanwälte, die gleichzeitig zertifizierte Datenschutzbeauftragte sind, umfangreiche Erfahrung bei der Beratung kleinerer Unternehmen bis hin zu global agierenden Konzernen haben und ständig einen Blick auf aktuelle Entwicklungen haben. Die Rolle des Datenschutzbeauftragten erfordert, dass sie sorgfältig und sachkundig erbracht wird. Macht es für Ihr Unternehmen tatsächlich Sinn, dass Sie dafür eine Person abstellen, die nur für Ihr Unternehmen das erforderliche Wissen aufbaut und pflegt – als Einzelstück gewissermaßen?

Oder ist es für Sie sinnvoller, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, der oder die das ständig machen und auf Praxiserfahrungen aus anderen Unternehmen und Branchen zurückgreifen können?

-Zudem gibt es bei Krankheit oder Urlaub keine Engpässe, da hier ein Team verfügbar ist, das regelmäßige Erreichbarkeit gewährleistet und auch – etwa bei größeren Projekten und Veränderungen – auch mehr Arbeit erledigen kann als eine Person. 

Beachten Sie auch, dass ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter Kündigungsschutz im Rahmen seiner Tätigkeit genießt.

Wir bieten Ihnen Unterstützung zu fairen Konditionen an. Sie zahlen bei uns je nach Unternehmensgröße eine Grundgebühr, die für ein einzelnes Unternehmen bei 250 EUR netto beginnt und rechnen dann den entstehenden Aufwand zusätzlich ab. 

Dabei können wir entweder ein zu erwartendes Stundenkontingent mit einem vergünstigten Stundensatz direkt mit einbeziehen, welches wir aber periodisch auf Ihren Bedarf anpassen können oder sie buchen kein Kontingent mit und zahlen nur den Aufwand. Wir machen Ihnen gerne ein Angebot, das auf Ihr Unternehmen oder Ihre Unternehmensgruppe zugeschnitten ist.  

Wir können mehr für Sie tun!

Wenn Sie möchten, können wir Ihnen auch helfen, DS-GVO-konform zu werden und beispielsweise auf Datenschutzvorfälle zu reagieren. Erfahren Sie mehr über unseren Beratungsansatz unter gdpr.ninja.

Interesse? 

Gern übermitteln wir Ihnen ein individuelles Angebot.

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