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UK-GDPR Vertreter
SERVICE

Tätigen Sie Geschäfte im Vereinigten Königreich (UK)? Womöglich müssen Sie einen Vertreter benennen, um DS-GVO konform zu sein!

Der Vertreter für die UK-GDPR ist die Anlaufstelle für alle Fragen zum Datenschutz von UK-Bürgern und der Ansprechpartner für Datenschutzaufsichtsbehörden. Wenn Sie ein Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter sind, der nicht in der UK ansässig ist, aber personenbezogene Daten von Personen in der UK verarbeitet, sollten Sie weiterlesen.

UNSER UK-GDPR VERTRETER SERVICE

DREI EINFACHE SCHRITTE ZUR BESTELLUNG

FÜLLEN SIE DAS ANFRAGEFORMULAR AUS, UM IHR INTERESSE ZU BEKUNDEN
WIR SENDEN IHNEN DIE VEREINBARUNGEN ZUM UNTERSCHREIBEN & ZURÜCKSENDEN ZU
SIE ERHALTEN EINE GEGENGEZEICHNETE VEREINBARUNG

Außerdem erhalten Sie klare Anleitungen zu allem, was Sie tun müssen, um konform zu werden.

UNSERE LEISTUNGSPAKETE

Monatliche Preise für bis zu 5 Mitarbeiter ab* €25 €49 €99
Silver Gold Platinum
Vertreter für alle EU-Mitgliedstaaten
Zertifikat der Benennung
Spezifische E-Mail Adresse für Sie
Begrüßungs-Videotelefonat (optional)
Unterstützung bei der Aufnahme des Vertrers in die Datenschutzerklärung
Muster für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Unbegrenzte Weiterleitung von E-Mail-Korrespondenz
Zugang zur Experten-Hotline*
Unterstützung bei Antworten an Behörden*
Leitfaden für Anfragen von Betroffenen
Unbegrenzte Weiterleitung von Papierpostsendungen ohne zusätzliche Kosten
EU-Vertreter-Service inklusive
Anpassbares Datenschutz-Management-System
Anpassbare Mitarbeiter-Datenschutzhinweise
Muster für eine Datenverarbeitungsvereinbarung
Unterstützung bei Datenschutzrichtlinien und -erklärungen
DS-GVO Schulungswebinar (1 p.a.)

*Die Preisgestaltung hängt von der Unternehmensgröße ab. Bitte zählen Sie alle Personen, die für Ihr Unternehmen arbeiten, auch Teilzeitkräfte und freie Mitarbeiter. Abrechnung pro Jahr. Für eine monatliche Abrechnung bitte 5% aufschlagen. Alle Preise verstehen sich ohne MwSt. Die MwSt. wird soweit anwendbar hinzugerechnet. Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht für Verbraucher bestimmt ist.

Für einen umfassenden Überblick über unsere Modelle in Bezug auf Organisationsgröße und Service, füllen Sie bitte unser Anfrageformular aus.

Frequently Asked Questions

Nach britischem Recht, genauer gesagt nach Artikel 27 der UK-GDPR, müssen Unternehmen, die nicht in Großbritannien ansässig sind, einen Vertreter in Großbritannien benennen, wenn sie Personen in Großbritannien Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten überwachen. Die Anforderung der UK-GDPR spiegelt die Anforderung der EU-DS-GVO wider. Die Anforderungen, die eine Verpflichtung zur Bestellung eines Vertreters begründen, sind recht niedrig. Der britische Vertreter kann eine Einzelperson, ein Unternehmen oder eine Organisation sein. Die Bestellung des Vertreters muss in schriftlicher Form erfolgen. Außerdem muss der Vertreter identifizierbar sein. Das heißt, er muss in der Datenschutzerklärung oder in den Informationen, die den betroffenen Personen vor jeder Datenerhebung zur Verfügung gestellt werden, genannt werden, siehe Artikel 13 UK-GDPR. Es ist auch zwingend erforderlich, dass die Aufsichtsbehörden (z. B. das ICO) leicht herausfinden können, wer Ihr Vertreter ist, z. B. durch Veröffentlichung auf Ihrer Website. Einen Vertreter zu haben, hat keinen Einfluss auf Ihre eigene Verantwortung oder Haftung nach der UK-GDPR. Behörden oder Organisationen, die nur gelegentlich oder mit geringem Risiko Daten verarbeiten, benötigen keinen Vertreter gemäß Artikel 27 (2) der UK-GDPR.

Beachten Sie, dass der Vertreter ab Januar 2021, d. h. nach dem Ende der Übergangsfrist, erforderlich ist.

Der UK-Vertreter muss im Vereinigten Königreich ansässig sein. Infolgedessen müssen ab dem 1. Januar 2021 in der EU ansässige Unternehmen und Organisationen einen UK-Vertreter und in Großbritannien ansässige Unternehmen und Organisationen einen EU-Vertreter bestellen. Unternehmen oder Organisationen, die weder im Vereinigten Königreich noch in der EU ansässig sind, müssen einen UK- und einen EU-Vertreter bestellen, um die UK-GDPR und die EU-DS-GVO einzuhalten.
Wenn ein Unternehmen oder eine Organisation es versäumt, einen Vertreter zu ernennen, können Geldbußen verhängt werden. Die Geldbuße beträgt 2 % des weltweiten Umsatzes oder 8,7 Mio. £, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

INTERESSIERT?

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Oder füllen Sie das Formular aus, um Ihr Interesse zu bekunden. Nach Erhalt wird sich unser Team mit Ihnen in Verbindung setzen, um zu besprechen, welcher Service am Besten für Ihre Bedürfnisse geeignet ist.
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