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geistiges eigentum

Das, was Sie ausmacht,
bei uns in besten Händen!

Urheberrecht

Das Urheberrecht stellt Werke wie etwa Texte, Fotografien, Musikstücke oder sonstige geistige Schöpfungen unter besonderen Schutz gegenüber Dritten. Sobald ein Dritter Ihr Werk unberechtigt genutzt, vervielfältigt oder veröffentlicht hat, können Sie gerichtlich oder außergerichtlich dagegen vorgehen. Wir helfen Ihnen, Ihr Werk zu schützen und die unrechtmäßige Nutzung Dritter zu unterbinden. Dabei können wir Abmahnungen aussprechen und/oder zum Schutz Ihrer Rechte einstweilige Verfügungen bei Gericht erwirken.

Zudem helfen wir bei der Gestaltung von Verträgen zur Einräumung von Nutzungsrechten, siehe „Lizenzverträge“.

Marken und Designs

Im Unterschied zur Erlangung urheberrechtlichen Schutzes müssen Marken und Designs (oder Geschmacksmuster) zunächst angemeldet werden. Dies kann jeweils auf nationaler oder auch auf internationaler Ebene geschehen.

Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionalen Gestaltungen, geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Der Schutz der Marke soll also den Wiedererkennungswert eines Produktes oder eines Unternehmens garantieren, aber auch dessen guten Namen. Im alltäglichen Wirtschaftsleben können Konflikte auftreten, wenn Sie eine Marke eintragen lassen wollen, die es bereits in dieser oder verwechslungsfähiger Art gibt. Andererseits können aber auch Verletzungen Ihrer bereits bestehenden Markenrechte durch Dritte auftreten. In beiden Fällen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und unterstützen Sie gerichtlich und außergerichtlich.

Wir prüfen für Sie im Vorfeld, ob die Voraussetzungen für die Eintragung Ihrer Marke oder Ihres Designs gegeben sind und bewerten das Risiko von Rechtekollisionen. Insoweit erteilen wir Ihnen eine Risikoeinschätzung hinsichtlich möglicher Konflikte mit anderen Marken- und Designrechtsinhabern und stehen Ihnen erforderlichenfalls auch in einem Nichtigkeits- bzw. Widerspruchsverfahren beratend zur Seite.

Verwendet ein Dritter unberechtigterweise eine bereits durch Sie eingetragene Marke oder Design, stehen Ihnen als Inhaber gewisse Rechte gegen den Dritten zu. Gerne setzen wir Ihre Unterlassungs-, Auskunfts-, und Schadensersatzansprüche in einem solchen Fall für Sie durch.

Lizenzverträge: Nutzung geistigen Eigentums Dritter

Wollen Sie das geschützte Werk, die Marke oder das Design eines Dritten nutzen, kann mit dem Rechteinhaber ein Nutzungsrecht vereinbart werden. Insoweit beraten wir Sie im Hinblick auf die Gestaltung oder Prüfung entsprechender Lizenzvereinbarungen und unterstützen Sie bei den Verhandlungen. Ordnungsgemäße und maßgeschneiderte Lizenzvereinbarungen können potenzielle Konflikte im Keim ersticken. Eine entsprechend klare Regelung zu der lizensierten Nutzung durch den Lizenznehmer dient beiden Parteien, das angestrebte vertragliche Verhältnis transparent und eindeutig auszugestalten, beugt Missverständnissen vor und kann somit Rechtsstreitigkeiten verhindern.

NOCH FRAGEN?

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage zu diesem und weiteren Themen!

GDPR.Ninja

GDPR steht für: General Data Protection Regulation und bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung, welche seit dem 25.05.2018 unmittelbare Geltung in allen EU-Mitgliedsstaaten entfaltet. Wir möchten für Sie kurz die wesentlichen Aspekte der neuen Regelungen hervorheben und Ihnen unseren Beratungsansatz vorstellen.