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EU-DS-GVO Vertreter
SERVICE

Tätigen Sie Geschäfte in der Europäischen Union (EU)? Womöglich müssen Sie einen Vertreter benennen, um DS-GVO konform zu sein!

Der Vertreter für die EU-DS-GVO ist Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz von EU-Bürgern und der Ansprechpartner für Datenschutzaufsichtsbehörden. Wenn Sie ein Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter sind, der nicht in der EU ansässig ist, aber personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeitet, sollten Sie weiter lesen.

UNSER EU-DS-GVO VERTRETER SERVICE

DREI EINFACHE SCHRITTE ZUR BESTELLUNG

FÜLLEN SIE DAS ANFRAGEFORMULAR AUS, UM IHR INTERESSE ZU BEKUNDEN
WIR SENDEN IHNEN DIE VEREINBARUNGEN ZUM UNTERSCHREIBEN & ZURÜCKSENDEN ZU
SIE ERHALTEN EINE GEGENGEZEICHNETE VEREINBARUNG

Außerdem erhalten Sie eine Anleitung, was Sie tun müssen, um die gesetzliche Anforderung umzusetzen.

UNSERE LEISTUNGSPAKETE

MONATLICHE PREISE FÜR BIS ZU 5 MITARBEITER AB* €25 €49 €99
Silver Gold Platinum
Vertreter für alle EU-Mitgliedstaaten
Zertifikat der Benennung
Spezifische E-Mail Adresse für Sie
Begrüßungs-Videotelefonat (optional)
Unterstützung bei der Aufnahme des Vertrers in die Datenschutzerklärung
Muster für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Unbegrenzte Weiterleitung von E-Mail-Korrespondenz
Zugang zur Experten-Hotline*
Unterstützung bei Antworten an Behörden*
Leitfaden für Anfragen von Betroffenen
Unbegrenzte Weiterleitung von Papierpostsendungen ohne zusätzliche Kosten
UK-Vertreter-Service inklusive
Anpassbares Datenschutz-Management-System
Anpassbare Mitarbeiter-Datenschutzhinweise
Muster für eine Datenverarbeitungsvereinbarung
Unterstützung bei Datenschutzrichtlinien und -erklärungen
DS-GVO Schulungswebinar (1 p.a.)

*Die Preisgestaltung hängt von der Unternehmensgröße ab. Bitte zählen Sie alle Personen, die für Ihr Unternehmen arbeiten, auch Teilzeitkräfte und freie Mitarbeiter. Abrechnung pro Jahr. Für eine monatliche Abrechnung bitte 5% aufschlagen. Alle Preise verstehen sich ohne MwSt. Die MwSt. wird soweit anwendbar hinzugerechnet. Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht für Verbraucher bestimmt ist.

Für einen umfassenden Überblick über unsere Modelle in Bezug auf Organisationsgröße und Service, füllen Sie bitte unser Anfrageformular aus.

Frequently Asked Questions

Ein Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter mit Sitz außerhalb der EU benötigt einen EU-Vertreter gemäß Art. 27 DS-GVO, wenn er keine Niederlassung in der EU hat, aber Waren oder Dienstleistungen für Personen in der EU anbietet oder das Verhalten von Personen in der EU überwacht (insbesondere Tracking oder Profiling).

Die DS-GVO sieht Ausnahmen von der Benennungspflicht vor, wenn es sich um eine nur gelegentliche Verarbeitung weniger sensibler personenbezogener Daten handelt oder wenn die Datenverarbeitung durch eine öffentliche Stelle erfolgt. Sofern keine Ausnahme gilt, ist ein EU-Vertreter nach Artikel 27 DS-GVO gesetzlich vorgeschrieben. Die Bestellung des Vertreters bedarf der Schriftform. Außerdem muss der Vertreter identifizierbar sein. Das bedeutet, dass er in der Datenschutzerklärung oder in den Informationen, die den betroffenen Personen vor jeder Datenerhebung zur Verfügung gestellt werden, genannt werden muss, siehe Artikel 13 DS-GVO. Es ist auch zwingend erforderlich, dass die Aufsichtsbehörden leicht herausfinden können, wer Ihr Vertreter ist, zum Beispiel durch Veröffentlichung auf Ihrer Website. Das Vorhandensein eines Vertreters hat keinen Einfluss auf Ihre eigene Verantwortung oder Haftung gemäß der DS-GVO.

Der Vertreter muss in einem der Mitgliedstaaten ansässig sein, in denen sich die betroffenen Personen befinden, deren personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen an sie verarbeitet werden oder deren Verhalten überwacht wird.

Beachten Sie, dass es nicht notwendig ist, einen Vertreter in allen EU-Mitgliedstaaten zu benennen, in denen betroffene Personen ansässig sind, deren Daten Sie verarbeiten.
Wenn ein Unternehmen oder eine Organisation es versäumt, einen Vertreter zu benennen, können Geldbußen verhängt werden. Die Geldbuße beträgt 2 % des weltweiten Umsatzes oder 10.000.000 €, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

INTERESSIERT?

Bitte kontaktieren Sie uns unter
Oder füllen Sie das Formular aus, um Ihr Interesse zu bekunden. Nach Erhalt wird sich unser Team mit Ihnen in Verbindung setzen, um zu besprechen, welcher Service am Besten für Ihre Bedürfnisse geeignet ist.
Bitte beachten Sie auch unsere privacy policy.