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Domainrecht

Domainstreitigkeiten:
gerichtlich und noch besser außergerichtlich!

Das Domainrecht befasst sich hauptsächlich mit Ansprüchen, die bei der Registrierung oder Benutzung einer Domain entstehen können. Dabei setzen sich die maßgeblichen Rechtsgrundlagen aus Normen des Zivilrechts, hier insbesondere dem Namensrecht nach § 12 BGB, dem MarkenG und dem UWG zusammen, welche unterschiedliche Ansprüche auf Schadensersatz und Beseitigung oder Unterlassung enthalten.

In der Regel wird das Thema Domainrecht aus zwei Perspektiven relevant:

Aber auch darüber hinaus ist das Domainrecht facettenreich. Ansprüche richten sich nicht nur gegen Domaininhaber, sondern auch gegen an der Registrierung Beteiligte wie den Admin-C, den Registrar (Domainanbieter) oder die Registry (die zentrale Registrierungsstelle).

Für Streitigkeiten bei „de“-Domains gibt es kein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren, das von der Registrierungsstelle DENIC angeboten wird. Für andere Länderendungen werden solche Verfahren mit unterschiedlichen Regelungen angeboten wie etwa für „.it“ oder „.fr“.

So genannte generische Domainnamen, wie etwa „.com“ oder „.net“, aber auch alle neu eingeführten Endungen wie „.bayern“ oder „.shop“ müssen nach Vorgaben der ICANN die Verfahren UDRP (Uniform Dispute Resolution Policy) und URS (Uniform Rapid Suspension System) für Domainstreitigkeiten vorhalten. Teils gehen die Betreiber aber auch mit weiteren Verfahren darüber hinaus, um die missbräuchliche Nutzung von Domains zu sanktionieren.

Die erfolgreiche Rechtsvertretung im Domainrecht setzt eine Kenntnis all dieser Themen voraus. Diese Expertise wurde in der Kanzlei über viele Jahre und durch die rechtliche Begleitung einer Vielzahl von Fällen aufgebaut. Zudem ist oftmals strategisch der Verhandlungsweg dem Rechtsweg vorzuziehen, um kostengünstiger und schneller an das gewünschte Ziel zu kommen. Auch hier können Sie von der Erfahrung und der Branchenkenntnis unserer Rechtsanwälte profitieren.

Sofern Sie eine Domain registrieren, transferieren oder kaufen möchten, ist darauf zu achten, dass Sie die passende Domain auswählen und die Rechte anderer dabei nicht beeinträchtigen. Um Ihnen den Auf- oder Ausbau Ihrer Domain soweit es geht zu erleichtern, stehen Ihnen unsere Anwälte zur Beratung, Vertragsgestaltung oder –prüfung sowie im Streitfall unterstützend zur Seite:

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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage zu diesem und weiteren Themen!

GDPR.Ninja

GDPR steht für: General Data Protection Regulation und bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung, welche seit dem 25.05.2018 unmittelbare Geltung in allen EU-Mitgliedsstaaten entfaltet. Wir möchten für Sie kurz die wesentlichen Aspekte der neuen Regelungen hervorheben und Ihnen unseren Beratungsansatz vorstellen.