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ROMAN WAGNER

EXPERTISE

Roman Wagner berät und vertritt Mandanten im Zivilvertragsrecht, Gewerbemietrecht, Familien– und Erbrecht, Arbeitsrecht, Lizenz-, Franchise- und Werberecht. Insbesondere berät Herr Wagner seine Mandanten bei der Erstellung von Franchiseverträgen. Darüber hinaus setzt Herr Wagner für seine Mandanten zivilrechtliche Forderungen gerichtlich und außergerichtlich durch.

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