
Fehlzeiten und variable Vergütung
Fehlzeiten und variable Vergütung Einführung Arbeitgeber nutzen vermehrt die Möglichkeit der Vereinbarung variabler Vergütungsbestandteile mit
Seit 1997 beraten wir Unternehmen und Organisationen in allen Fragen des IT-Rechts & E-Commerce und des Datenschutzrechts, von der rechtssicheren Gestaltung digitaler Geschäftsmodelle bis hin zur Vertretung im Fall datenschutzrechtlicher Auseinandersetzungen.
Wir sind spezialisiert auf die Erstellung und Prüfung von AGB und Verträgen, begleiten Sie im Domainrecht, Markenrecht und Urheberrecht, und stehen Ihnen insbesondere in der Region Bonn, Köln und dem Rhein-Sieg-Kreis auch im Arbeitsrecht mit all unserer Erfahrung und unserem Engagement zur Seite.
Unser interdisziplinäres Team dient Startups sowie kleinen und mittelgroßen Unternehmen als ausgelagerte Rechtsabteilung, große Unternehmen ziehen uns als Spezialisten im Bereich IT/IP und Datenschutz hinzu.
Zahlreiche Mandanten vertrauen uns zudem bei grenzüberschreitenden Fragen zur DSGVO bzw. GDPR, etwa bei der Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten oder einer Vertreterrolle nach Art. 27 DSGVO, auch über europäische Grenzen hinaus.
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Thomas Rickert ist Gast im heute veröffentlichten c’t-Datenschutz-Podcast „Auslegungssache“ des Heise Verlags. Im Gespräch mit