Auskunftsersuchen von Maximilian Grössbauer
Haben Sie ein Auskunftsersuchen (Art. 15 DS-GVO) von Maximilian Größbauer erhalten?
Wenn Sie eine E-Mail von Herrn Größbauer erhalten haben, in der er freundlich um Auskunft bittet, ob Ihr Unternehmen Daten zu seiner Person verarbeitet, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er sich zuvor über Ihre Unternehmenswebsite für einen Newsletter angemeldet hat. Sie sollten daher prüfen, ob Sie personenbezogene Daten verarbeiten und seinem Auskunftsersuchen nachkommen. Sollten Sie tatsächlich keine personenbezogenen Daten verarbeiten, müssen Sie mit einer Negativauskunft reagieren.
Ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DS-GVO ist zunächst immer ernst zu nehmen. Denn auch wenn das Vorgehen als problematisch angesehen werden kann, ist eine rechtsmissbräuchliche Ausübung der Betroffenenrechte schwer nachzuweisen. Auch das gleichzeitig geltend gemachte Recht, eine Kopie aller Daten zu erhalten, sollte nicht ignoriert werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine ungeschwärzten Datenkopien herausgegeben werden, soweit personenbezogene Daten Dritter erkennbar sind. Inwieweit die Herausgabe sämtlicher Datenkopien zu erfolgen hat, ist im Einzelfall zu prüfen. Die Gerichte tendieren mittlerweile zu einem weitergehenden Anspruch auf Herausgabe dieser Datenkopien.
Die Besonderheit bei der Anfrage von Herrn Größbauer liegt darin, dass er sich für den Erhalt eines Newsletters angemeldet hat, für dessen Versand US-Dienstleister eingesetzt werden, sodass eine Datenübertragung ins Drittland stattfindet, wobei besondere Vorsicht geboten ist.
Daher kann es sein, dass Sie in einem zweiten Schritt nach Erteilung der Auskunft und Übermittlung der Datenkopien eine Abmahnung wegen einer vermeintlich unzulässigen Übermittlung dieser personenbezogenen Daten in die USA erhalten.
Sollte ein solcher oder ähnlicher Fall auch in Ihrem Unternehmen aufgetreten sein: Rickert.law unterstützt Sie gerne als auf Datenschutz spezialisierte Kanzlei. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Im Rahmen unserer Tätigkeit beraten wir Sie umfassend, damit Sie die Rechte der Betroffenen guten Gewissens ernst nehmen können und nicht Gefahr laufen, abgemahnt zu werden.