Skip to content

DSA für Hosting-Provider

DSA-Pflichten für Hosting-Anbieter

Neben den allgemeinen Pflichten, die für alle Vermittlungsdienste gelten, unterliegen Hosting-Provider, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Tätigkeitsbereich, zusätzlichen, spezifischen Pflichten.

Schaubild: DSA-Pflichten für Hoster

Übersicht: DSA-Pflichten für Hosting-Provider

Melde- und Abhilfeverfahren

Von zentraler Bedeutung ist das Melde- und Abhilfeverfahren gemäß Art. 16 DSA. Dieses Verfahren zielt darauf ab, ein sichereres Online-Umfeld zu gewährleisten und die Grundrechte der EU-Bürger zu schützen, indem es Hosting-Dienste zur Einrichtung nutzerfreundlicher Meldesysteme verpflichtet. Ziel ist die Entfernung rechtswidriger Inhalte direkt an ihrem Ursprungsort, da diese auf den Servern der Anbieter gespeichert und somit unmittelbar zugänglich sind.

Hierdurch soll ein einheitlicher Rechtsrahmen für den Umgang mit illegalen Inhalten geschaffen werden, der insbesondere wirtschaftliche Chancen durch einen besseren Zugang zum EU-Binnenmarkt dank klarer Vorgaben eröffnet. Die grenzüberschreitende Erbringung von Diensten soll vereinfacht werden. Zudem soll Rechtssicherheit durch transparente und verbindliche Prozesse für Meldungen und Gegenmaßnahmen geschaffen werden, die unabhängig vom Standort des Anbieters oder Nutzers gelten.

Der Kernmechanismus ist das „Notice-and-Takedown“-Verfahren, das die Haftungsprivilegierung für Plattformen konkretisiert. Nutzer oder Institutionen können mutmaßlich rechtswidrige Inhalte, die gegen Gesetze oder Nutzungsbedingungen verstoßen, über einfache elektronische Tools melden. Anbieter sind verpflichtet, diese Meldungen schnell, objektiv und nachvollziehbar zu prüfen, auch bei Einsatz automatisierter Systeme. Bei Bestätigung eines Verstoßes erfolgt die Entfernung der Inhalte, und die meldende Partei erhält eine begründete Rückmeldung sowie Informationen über mögliche Rechtsmittel. Diese Pflichten gelten uneingeschränkt für alle Hosting-Dienste. Beispiele für rechtswidrige Inhalte sind Hassrede, Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen. Effektive Meldungen sollten präzise Angaben zum Speicherort (z. B. URL) und eine klare Begründung der Rechtswidrigkeit enthalten. Artikel 16 DSA etabliert somit eine verbindliche Eskalationskette und nimmt Hosting-Anbieter maßgeblich in die Verantwortung für den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten. 

Begründung und Dokumentation

Gemäß Art. 17 DSA sind Hosting-Diensteanbieter verpflichtet, allen betroffenen Nutzern eine klare und spezifische Begründung zukommen zu lassen, wenn sie deren bereitgestellte Informationen einschränken, sei es aufgrund von Rechtswidrigkeit oder Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen. Dies betrifft jegliche Beschränkungen der Anzeige, die Entfernung von Inhalten, die Sperrung des Zugangs, die Herabstufung, die Aussetzung oder Beendigung von Zahlungen oder der Dienstleistung insgesamt sowie die Schließung von Nutzerkonten. Diese Pflicht greift, sobald die relevanten elektronischen Kontaktdaten des Nutzers bekannt sind, spätestens ab dem Zeitpunkt der Beschränkung und unabhängig von deren Ursache oder Art, mit Ausnahme irreführender, umfangreicher kommerzieller Inhalte. Die Begründung muss Art und Umfang der Maßnahme, den Sachverhalt und die Umstände der Entscheidung (inklusive Angaben zu Meldungen nach Art. 16 DSA oder freiwilligen Untersuchungen und ggf. der Identität der meldenden Person), den Einsatz automatisierter Mittel, die Rechtsgrundlage bei mutmaßlich rechtswidrigen Inhalten, den Verstoß gegen Nutzungsbedingungen sowie klare Informationen über Rechtsbehelfe für den Nutzer (interne Beschwerdeverfahren, außergerichtliche Streitbeilegung, gerichtliche Rechtsmittel) enthalten. Die übermittelten Informationen müssen klar, leicht verständlich und so genau und spezifisch wie möglich sein, um dem Nutzer die effektive Wahrnehmung seiner Rechte zu ermöglichen. Die Begründungspflicht gilt nicht für Anordnungen gemäß Artikel 9 des DSA. Durch die Erfüllung dieser Pflichten tragen Hosting-Provider maßgeblich zu einem transparenten und sicheren Online-Umfeld bei und stärken das Vertrauen der Nutzer.

Meldepflicht bei Verdacht auf Straftaten

Ergänzend dazu verpflichtet Art. 18 DSA Hosting-Provider, unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden der betreffenden Mitgliedstaaten zu informieren und alle relevanten Informationen zu übermitteln, falls sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von Informationen erlangen, die einen hinreichenden Verdacht auf eine begangene, laufende oder bevorstehende Straftat begründen.

Zusätzliche Pflichten für Hosting-Anbieter auf einen Blick

Pflichten Konkretisierung laut DSA Rechtsgrundlage
Melde- und Abhilfeverfahren Einrichtung eines leicht zugänglichen, benutzerfreundlichen elektronischen Systems, mit dem rechtswidrige Inhalte gemeldet werden können. Meldungen müssen präzise, begründet und nachvollziehbar sein (inkl. Angabe des Speicherorts, Begründung, Kontaktdaten der meldenden Person). Anbieter müssen den Eingang bestätigen und zeitnah über die Entscheidung informieren. Art. 16 DSA
Begründung und Dokumentation Wenn Inhalte entfernt oder der Zugang eingeschränkt wird, muss der betroffene Nutzer unverzüglich über die Gründe informiert werden. Die Begründung muss Art, Grund und Umstände der Moderationsentscheidung enthalten und Hinweise auf mögliche Rechtsbehelfe geben. Art. 17 DSA
Informationspflicht gegenüber Behörden Bei Verdacht auf Straftaten, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person oder von Personen darstellen, besteht eine unverzügliche Meldepflicht an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Art. 18 DSA
Transparenz und Nachvollziehbarkeit Die Verfahren und Maßnahmen zur Inhaltsmoderation sowie die Regeln für das interne Beschwerdemanagementsystem müssen in klarer, verständlicher Sprache öffentlich zugänglich gemacht werden. Art. 14, 17 DSA

Beratung und Informationen zur DSA-Compliance

NOCH FRAGEN?

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage zu diesem und weiteren Themen!

GDPR.Ninja

GDPR steht für: General Data Protection Regulation und bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung, welche seit dem 25.05.2018 unmittelbare Geltung in allen EU-Mitgliedsstaaten entfaltet. Wir möchten für Sie kurz die wesentlichen Aspekte der neuen Regelungen hervorheben und Ihnen unseren Beratungsansatz vorstellen.