Deadline 6. März 2026: Domainbranche muss NIS2-Vorgaben veröffentlichen und Registrierungspflichten erfüllen
Endspurt für die Domainindustrie – es bleiben noch 3 Tage
Registries, Registare, Reseller und Privacy & Proxy Service Provider müssen bis zum 6. März 2026
- Vorgaben und Verfahren, einschließlich Überprüfungsverfahren, mit denen sichergestellt wird, dass die Datenbank von Registrierungsdaten genaue und vollständige Angaben enthält und
- Vorgaben und Verfahren im Hinblick auf die Offenlegung der Domain-Namen-Registrierungsdaten
öffentlich zugänglich machen. Die Regelungen sind in § 49 Abs. 3 und § 50 Abs. 2 BSIG zu finden und gehen auf Art. 28 der NIS2-Richtlinie zurück. Wichtig zu wissen ist, dass die oben genannten Unternehmen im Hinblick auf die Erfüllung der Aufgaben rund um Domain-Registrierungsdaten zusammenarbeiten müssen (§ 51 BSIG).
Zusätzliche Registrierungspflicht beim BSI bis 6. März 2026
Da aller guten Dinge drei sind, weisen wir noch auf die Registrierungspflicht bis zum selben Datum für besonders wichtige Einrichtungen, wichtige Einrichtungen sowie „Domain-Name-Registry-Diensteanbieter“ beim BSI nach § 33 NIS2UmsuCG hin. Die oben genannten Unternehmen sind danach auch meldepflichtig.
Wir helfen Ihnen gerne, die neuen Anforderungen aus NIS2 und BSIG umzusetzen und auch geeignete Vereinbarungen zur Zusammenarbeit zu entwerfen.
Sollten Sie beim anstehenden ICANN Meeting in Mumbai vor Ort sein, vereinbaren Sie gerne mit unserem RA Thomas Rickert einen Termin zu den vorgenannten Themen per Mail an info@rickert.law.