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Social Media Konto gesperrt oder Geld vom Zahlungsanbieter eingefroren?

Erschrockene Influencerin, deren Social Media Account gesperrt wurde

Für Content Creator, Influencer und digitale Unternehmer ist der Social-Media-Account weit mehr als ein Hobby – er ist die zentrale Erwerbsquelle. Eine plötzliche Accountsperrung auf Instagram, TikTok oder YouTube bedeutet, dass sie von heute auf morgen keinen Zugriff mehr auf die Community haben, keine Werbeeinnahmen erzielen können und kein Geld mehr fließt.

Doch was tun, wenn die Plattform willkürlich sperrt, während gleichzeitig Fake-Accounts unter Ihrem Namen florieren? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie sich rechtlich wehren und warum das Urteil von Jan Böhmermann einen wichtigen Meilenstein markiert.

Es ist wichtig zu verstehen, dass Sie das Einfrieren von Guthaben durch Zahlungsanbieter ohne einen triftigen rechtlichen Grund keinesfalls hinnehmen müssen. Da Ihnen ein vertraglicher Anspruch auf die Auszahlung Ihrer Gelder zusteht, ist eine dauerhafte Blockade ohne den Nachweis einer konkreten Rechtsverletzung in den meisten Fällen unzulässig. Diese Einschränkung Ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit lässt sich daher oft erfolgreich anfechten, da die Anbieter ihre vertraglichen Pflichten nicht ohne fundierte Grundlage verletzen dürfen.

Willkürliche Sperren und die Ohnmacht gegenüber den Algorithmen

Häufig erfolgt eine Sperrung ohne Vorwarnung. Die Begründungen der Plattformbetreiber sind oft vage: „Verstoß gegen die Gemeinschaftsrichtlinien“ oder „ungewöhnliche Aktivitäten“.

Das Problem ist, dass die Betreiber oft gar nicht auf individuelle Einsprüche oder nutzen Standard-Antworten (z.B. Textbausteine), die am eigentlichen Sachverhalt vorbeigehen. Für jemanden, der seinen Lebensunterhalt mit Content verdient, ist dieser Zustand existenzbedrohend.

Das Urteil zum Fall Jan Böhmermann als wichtiges Signal

Dass man sich gegen die Untätigkeit der Giganten wehren kann, zeigt der prominente Fall von Jan Böhmermann. Er ging gerichtlich gegen einen Plattformbetreiber vor, da ein Fake-Account, ein sogenannter Parodie-Account, trotz Meldung nicht gelöscht wurde.

Das Gericht stellte klar, dass Plattformen handeln müssen, wenn ein Fake-Account die Persönlichkeitsrechte verletzt oder wenn Verwechslungsgefahr besteht. Wenn die Plattform trotz Kenntnis nicht einschreitet, haftet sie. Dieses Urteil stärkt die Rechte aller Personen und macht deutlich, dass Plattformen kein rechtsfreier Raum sind.

Probleme mit Zahlungsanbietern

Das Problem der „willkürlichen Sperre“ endet nicht bei den sozialen Netzwerken. Oftmals sind es Zahlungsdienstleister (wie z.B. PayPal, Stripe), die Guthaben plötzlich einfrieren.

  • Verdacht auf Geldwäsche oder Verstöße gegen interne „Unternehmens-Policies“.
  • Häufig stützen sich diese Anbieter auf unzulässige Klauseln in ihren AGB oder wenden interne Richtlinien an, die auf intransparentem KI-Einsatz basieren.

Eine dauerhafte Einbehaltung durch den Zahlungsdienstleister ist ohne einen konkreten und rechtssicheren Verdacht für einen Verstoß in vielen Fällen absolut unzulässig.

Rickert.Law unterstützt Sie bei digitalen Rechtsstreitigkeiten

Eine unzulässige Accountsperrung oder eingefrorenes Kapital müssen Sie nicht hinnehmen. Die Kanzlei Rickert.Law ist darauf spezialisiert, die Kommunikation mit Plattformbetreibern und Zahlungsanbietern auf Augenhöhe zu führen – und wenn nötig, den Zugang gerichtlich zu erzwingen.

Wir helfen Ihnen bei:

  • Reaktivierung unzulässig gesperrter Social-Media-Profile.
  • Vorgehen gegen Identitätsdiebstahl und Fake-Accounts.
  • Freigabe von eingefrorenen Geldern bei Zahlungsdienstleistern.
  • Prüfung von Zahlungsanbieter-AGB auf ihre rechtliche Wirksamkeit.

Kontaktieren Sie Rickert.Law

Haben Sie ein Problem mit einer Sperrung oder einbehaltenen Zahlungen? Wir prüfen Ihren Fall individuell und setzen Ihre Ansprüche durch.

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