UN-Konvention zur Bekämpfung von Cyberkriminalität
Ab dem 25. Oktober bis Ende 2026 können die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union der UN-Cybercrime-Konvention beitreten.
Dadurch soll die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung bestimmter Straftaten, die mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnik begangen werden, gestärkt werden. Außerdem soll die Weitergabe sogenannter E-Evidence, d.h. elektronischer Beweismittel für schwere Straftaten erleichtert werden. Unter die weiterzugebenden Beweismittel fallen insbesondere auch personenbezogene Daten aus Cloud-Diensten.
Die unterzeichnenden Mitgliedsstaaten verpflichten sich dazu, Handlungen wie Online-Betrug oder illegales Abfangen von Nachrichten durch nationale Gesetze unter Strafe zu stellen.
Schwere Straftaten, die künftig eine erleichterte Beweismittelweitergabe ermöglichen, sind beispielsweise international organisierte Kriminalität, sofern das Verhalten mit einer Mindestfreiheitsstrafe von vier Jahren geahndet wird.
Der breite Anwendungsbereich des Abkommens stößt jedoch auch auf Kritik. Das Niveau der rechtsstaatlichen Kontrolle sei hier abgesenkt und damit auch die Schwelle, in die Privatsphäre und Meinungsfreiheit Dritter einzugreifen. Die Sicherheitsvorkehrungen seien zu gering und die Beweiserhebungsbefugnisse unbegrenzt, auch wenn nur ein geringer oder sogar gar kein Bezug zu Cyberkriminalität bestehe.
Der EU-Rat entgegnet hingegen, dass die Rechtfertigung in der Prävention von IT-Betrug, Hackerangriffen, sexuellem Kindsmissbrauch, Grooming sowie sonstiger Cyberkriminalität liege. Außerdem seien wichtige Schutzmechanismen eingehalten worden, damit die Rechte Dritter keinen Schaden nehmen.
Ob es zur Ratifizierung des umstrittenen Abkommens in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kommen wird, erfahren Sie hier!
Unter folgender URL finden Sie die Veröffentlichung der Vereinten Nationen zur Konvention: https://www.unodc.org/unodc/cybercrime/convention/home.html