
Der EU Data Act: Neue Regeln für den fairen Zugang zu und die Nutzung von Daten
Mit dem Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) schafft die Europäische Union einen zentralen Baustein für ihren digitalen Binnenmarkt. Das primäre Ziel des Data Act ist es, die Fairness in der Wertschöpfung aus Daten zu gewährleisten und den Zugang zu sowie die Nutzung von Daten innerhalb der EU zu harmonisieren. Der Gesetzgeber will damit bestehende Barrieren abbauen, die eine optimale Datenallokation verhindern, etwa mangelnde Anreize zum Teilen, unklare Rechte, hohe Vertragsgestaltungskosten oder technische Inkompatibilitäten. Letztlich zielt der Data Act darauf ab, Innovation und Wettbewerb durch eine breitere und gerechtere Verfügbarkeit von Daten, insbesondere von Nutzungsdaten aus vernetzten Produkten und Dienstleistungen, voranzutreiben.
Wesentliche Inhalte und Akteure des Data Act
Der Data Act etabliert ein detailliertes Regelwerk mit spezifischen Rechten und Pflichten für verschiedene Akteure:
- Nutzer (User) von vernetzten Produkten (z.B. Maschinen, Fahrzeugen, Haushaltsgeräten) und damit verbundenen Dienstleistungen erhalten das Recht, auf die von ihnen generierten Daten zuzugreifen und diese Dritten ihrer Wahl zur Verfügung zu stellen. Dies soll insbesondere die Entwicklung von Aftermarket- und innovativen Zusatzdiensten ermöglichen.
- Dateninhaber (Data Holder), oft die Hersteller oder Dienstleister, sind verpflichtet, diese Daten dem Nutzer und dessen Dritten unverzüglich, kostenlos, in einem strukturierten und maschinenlesbaren Format zur Verfügung zu stellen. Sie dürfen die Daten nur auf vertraglicher Grundlage selbst nutzen und dürfen Dritte nicht benachteiligen.
- Öffentliche Stellen, die Europäische Kommission, die EZB und EU-Organe erhalten unter strengen Voraussetzungen das Recht, bei „außergewöhnlichem Bedarf“ (z.B. zur Bewältigung von Notlagen wie Pandemien oder Naturkatastrophen) auf bestimmte Daten zuzugreifen.
- Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten (insb. Cloud- und Edge-Anbieter) müssen ihren Kunden das Wechseln („Switching“) zu einem anderen Anbieter oder in eine lokale IT-Infrastruktur ohne technische oder vertragliche Hindernisse ermöglichen und so Interoperabilität sicherstellen. Ab Januar 2027 sind Wechselgebühren sogar komplett verboten.
- Unternehmen untereinander werden durch Vorschriften gegen unfaire, einseitig aufgezwungene Vertragsklauseln geschützt, die den Zugang zu oder die Nutzung von Daten regeln.
Zeitlicher Anwendungsbereich und Übergangsfristen
Der Data Act tritt nicht als Ganzes sofort in Kraft, sondern gestaffelt, um den Betroffenen ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben:
- Die allgemeine Anwendbarkeit beginnt am 12. September 2025.
- Die Pflicht zur datenzugangsfreundlichen Gestaltung neuer vernetzter Produkte und Dienste (Art. 3) gilt erst für Produkte, die nach dem 12. September 2026 auf den Markt gebracht werden.
- Die Vorschriften zu unfairen Vertragsklauseln (Kapitel IV) gelten für neue Verträge ab dem 12. September 2025 und treten für bestehende, langfristige Verträge erst am 12. September 2027 in Kraft.
Der Data Act wird die datenbasierte Wirtschaft (Datenwirtschaft) in der EU nachhaltig verändern.
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