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17. September 2025

Der EU Data Act: Neue Regeln für den fairen Zugang zu und die Nutzung von Daten

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Mit dem Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) schafft die Europäische Union einen zentralen Baustein für ihren digitalen Binnenmarkt. Das primäre Ziel des Data Act ist es, die Fairness in der Wertschöpfung aus Daten zu gewährleisten und den Zugang zu sowie die Nutzung von Daten innerhalb der EU zu harmonisieren. Der Gesetzgeber will damit bestehende Barrieren abbauen, die eine optimale Datenallokation verhindern, etwa mangelnde Anreize zum Teilen, unklare Rechte, hohe Vertragsgestaltungskosten oder technische Inkompatibilitäten. Letztlich zielt der Data Act darauf ab, Innovation und Wettbewerb durch eine breitere und gerechtere Verfügbarkeit von Daten, insbesondere von Nutzungsdaten aus vernetzten Produkten und Dienstleistungen, voranzutreiben.

Wesentliche Inhalte und Akteure des Data Act

Der Data Act etabliert ein detailliertes Regelwerk mit spezifischen Rechten und Pflichten für verschiedene Akteure:

  • Nutzer (User) von vernetzten Produkten (z.B. Maschinen, Fahrzeugen, Haushaltsgeräten) und damit verbundenen Dienstleistungen erhalten das Recht, auf die von ihnen generierten Daten zuzugreifen und diese Dritten ihrer Wahl zur Verfügung zu stellen. Dies soll insbesondere die Entwicklung von Aftermarket- und innovativen Zusatzdiensten ermöglichen.
  • Dateninhaber (Data Holder), oft die Hersteller oder Dienstleister, sind verpflichtet, diese Daten dem Nutzer und dessen Dritten unverzüglich, kostenlos, in einem strukturierten und maschinenlesbaren Format zur Verfügung zu stellen. Sie dürfen die Daten nur auf vertraglicher Grundlage selbst nutzen und dürfen Dritte nicht benachteiligen.
  • Öffentliche Stellen, die Europäische Kommission, die EZB und EU-Organe erhalten unter strengen Voraussetzungen das Recht, bei „außergewöhnlichem Bedarf“ (z.B. zur Bewältigung von Notlagen wie Pandemien oder Naturkatastrophen) auf bestimmte Daten zuzugreifen.
  • Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten (insb. Cloud- und Edge-Anbieter) müssen ihren Kunden das Wechseln („Switching“) zu einem anderen Anbieter oder in eine lokale IT-Infrastruktur ohne technische oder vertragliche Hindernisse ermöglichen und so Interoperabilität sicherstellen. Ab Januar 2027 sind Wechselgebühren sogar komplett verboten.
  • Unternehmen untereinander werden durch Vorschriften gegen unfaire, einseitig aufgezwungene Vertragsklauseln geschützt, die den Zugang zu oder die Nutzung von Daten regeln.

Zeitlicher Anwendungsbereich und Übergangsfristen

Der Data Act tritt nicht als Ganzes sofort in Kraft, sondern gestaffelt, um den Betroffenen ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben:

  • Die allgemeine Anwendbarkeit beginnt am 12. September 2025.
  • Die Pflicht zur datenzugangsfreundlichen Gestaltung neuer vernetzter Produkte und Dienste (Art. 3) gilt erst für Produkte, die nach dem 12. September 2026 auf den Markt gebracht werden.
  • Die Vorschriften zu unfairen Vertragsklauseln (Kapitel IV) gelten für neue Verträge ab dem 12. September 2025 und treten für bestehende, langfristige Verträge erst am 12. September 2027 in Kraft.

Der Data Act wird die datenbasierte Wirtschaft (Datenwirtschaft) in der EU nachhaltig verändern.

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Häufig gestellte Fragen zum EU Data Act

Was ist das primäre Ziel des EU Data Act?

Das primäre Ziel des EU Data Act ist es, die Fairness bei der Wertschöpfung aus Daten zu gewährleisten. Zudem soll das Gesetz den Zugang zu sowie die Nutzung von Daten innerhalb der EU harmonisieren. Durch den Abbau bestehender Barrieren zielt die Verordnung darauf ab, Innovation und Wettbewerb durch eine breitere Datenverfügbarkeit voranzutreiben.

Welche neuen Rechte erhalten Nutzer von vernetzten Produkten?

Nutzer von vernetzten Produkten, wie etwa Maschinen, Fahrzeugen oder Haushaltsgeräten, erhalten künftig das Recht, auf ihre generierten Daten zuzugreifen. Darüber hinaus dürfen sie diese Daten an Dritte ihrer Wahl zur Verfügung stellen. Diese Regelung soll insbesondere die Entwicklung von Aftermarket- und innovativen Zusatzdiensten ermöglichen.

Welche Pflichten ergeben sich für Dateninhaber (Data Holder)?

Dateninhaber müssen den Nutzern und autorisierten Dritten die Daten unverzüglich und im Falle der Nutzer kostenlos zur Verfügung stellen. Die Übergabe muss dabei zwingend in einem strukturierten und maschinenlesbaren Format erfolgen. Die Dateninhaber selbst dürfen diese Daten nur auf vertraglicher Grundlage nutzen und Dritte nicht benachteiligen.

Unter welchen Bedingungen dürfen öffentliche Stellen auf Daten zugreifen?

Öffentliche Stellen und EU-Organe erhalten nur unter strengen Voraussetzungen ein Zugriffsrecht auf bestimmte Daten. Dies ist ausschließlich bei einem „außergewöhnlichen Bedarf“ zulässig. Ein solcher Bedarf liegt beispielsweise bei der Bewältigung von Notlagen wie Pandemien oder Naturkatastrophen vor.

Was ändert sich für Anbieter von Cloud- und Edge-Diensten?

Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten müssen künftig sicherstellen, dass Kunden ohne technische oder vertragliche Hindernisse den Anbieter wechseln können. Auch der problemlose Wechsel in eine lokale IT-Infrastruktur muss zur Gewährleistung der Interoperabilität ermöglicht werden. Ab Januar 2027 ist das Erheben von Wechselgebühren für diese Anbieter sogar komplett verboten.

Ab wann gelten die Regeln des EU Data Act?

Das Gesetz tritt gestaffelt in Kraft, um den Unternehmen ausreichend Anpassungszeit zu geben. Die allgemeine Anwendbarkeit der Verordnung beginnt am 12. September 2025. Spezifische Pflichten, wie die datenzugangsfreundliche Gestaltung neuer Produkte, gelten erst ab dem 12. September 2026, während Regelungen für bestehende Verträge teils erst 2027 greifen.

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