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E-Evidence

Dreieck, EU-DS-GVO Vertreter SERVICE, UK-GDPR Representative Service

Rechtsberatung zur E-Evidence-Verordnung: Compliance, Legal Response & 24/7-Vertretung

Die EU-E-Evidence-Gesetzgebung verpflichtet Hosting-Anbieter, SaaS- und Cloud-Provider, Messenger-Dienste, Telekommunikationsunternehmen sowie Registries, Registrare und Privacy-/Proxy-Dienste zur Herausgabe elektronischer Beweismittel an europäische Ermittlungsbehörden. Betroffen sind alle Diensteanbieter, die ihren Nutzern das Kommunizieren oder das Speichern von Daten ermöglichen, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union haben.

Ab dem gesetzlichen Stichtag am 18. August 2026 gelten die strikten Vorgaben für den Datenzugriff der Ermittlungsbehörden. Bei Fristversäumnissen oder Fehlern drohen drastische Bußgelder. Rickert.law sichert Ihre E-Evidence-Compliance rechtlich ab: Wir analysieren Ihre Betroffenheit, organisieren oder stellen den gesetzlich geforderten rechtlichen Vertreter, unterstützen bei der behördlichen Registrierung und vertreten Sie bei der Prüfung von behördlichen Anordnungen.

E-Evidence-Rechtsrahmen: Die Kernanforderungen an Diensteanbieter

Der EU-E-Evidence-Rechtsrahmen – bestehend aus den Verordnungen (EU) 2023/1543 und (EU) 2023/1544 sowie dem nationalen Ausführungsgesetz (EBewMG) – regelt die länderübergreifende Kooperation zwischen Ermittlungsbehörden und IT-Diensteanbietern.

Die wesentlichen Herausforderungen im Überblick:

Extrem kurze Reaktionsfristen

Für reguläre Herausgabeanordnungen (EPOC) gilt eine strikte Frist von 10 Kalendertagen. Bei Notfallersuchen (Emergency Disclosure Requests / EDR) schrumpft das Zeitfenster auf nur 8 Stunden.

Sicherungsanordnungen (EPOC-PR)

Behörden können das sofortige „Einfrieren“ von Bestands-, Verkehrs- oder Inhaltsdaten anordnen. Diensteanbieter sind verpflichtet, die Daten unverzüglich für 60 Tage zu konservieren (auf Ersuchen um weitere 30 Tage verlängerbar), um deren Löschung zu verhindern.

Keine allgemeine Vorratsspeicherung

Die Verordnung verpflichtet Unternehmen nicht zur vorsorglichen Datenspeicherung. Anordnungen betreffen stets nur Daten, die zum Zeitpunkt des Eingangs bereits rechtmäßig vorhanden sind.

Existenzbedrohendes Sanktionsrisiko

Bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten, unvollständiger Herausgabe oder Fristüberschreitungen drohen Bußgelder von bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens.

Spannungsfeld E-Evidence vs. DSGVO

Wer aus Sorge vor kurzen Fristen ungeprüft Daten an ausländische Behörden übermittelt, riskiert massive Datenschutzverstöße. Eine anwaltliche Vorab-Prüfung löst diesen Normenkonflikt auf.

Anwaltliche Leistungen zur E-Evidence-Verordnung

Interdisziplinäre Expertise für komplexe Fragen

Wir bieten Ihrem Unternehmen eine modulare juristische Begleitung – von der ersten strategischen Einordnung über die Einrichtung rechtssicherer Ankerpunkte bis hin zur rechtlichen Vertretung in konkreten Verfahren.

1. Scope Assessment (Anwendungsprüfung)

Ob ein Geschäftsmodell unter die Definition des „Service Providers“ fällt, ist im Einzelfall juristisch zu bewerten. Wir prüfen im Rahmen eines kompakten Kurzgutachtens, ob Ihre konkreten Dienste betroffen sind, welche Datenkategorien (Bestands-, Verkehrs- oder Inhaltsdaten) im Fokus stehen und ob Ausnahme- oder Territorialregeln für Ihr Unternehmen greifen.

2. Behördliche Registrierung & Meldeprozesse

Betroffene Diensteanbieter müssen bei den zuständigen europäischen Behörden über das offizielle Notification Form for Service Providers registriert sein. Wir begleiten und übernehmen die ordnungsgemäße Anmeldung Ihrer Kontaktdaten und Empfangsstellen – gerne auch zum transparenten Pauschalhonorar.

3. Benannte Niederlassung (Designated Establishment)

Für international agierende Konzerne mit mehreren Standorten in der EU besteht die Pflicht, eine einzige europäische Niederlassung als primären Ankerpunkt zu definieren. Wir beraten Sie strategisch bei der Auswahl der federführenden benannten Niederlassung und der optimalen Aufgabenverteilung innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe.

4. Gesetzlicher Vertreter für Nicht-EU-Anbieter (Legal Representative)

Anbieter ohne Sitz in der EU, die ihre Dienste im europäischen Markt anbieten, sind gesetzlich verpflichtet, einen formellen gesetzlichen Vertreter (Legal Representative) in einem EU-Mitgliedstaat zu benennen.

Ihre Lösung durch Rickert.law

Über unsere Kanzlei-Tochtergesellschaft, die IT.LAW GmbH, übernehmen wir die Rolle Ihres offiziellen gesetzlichen Vertreters (Legal Respresentative) in Deutschland. Damit stellen Sie die behördliche Erreichbarkeit vollumfänglich sicher, ohne eigene Infrastruktur in Europa aufbauen zu müssen.

5. Definition interner Geschäftsprozesse & Notfall-Eskalation

E-Evidence erfordert funktionierende Abläufe an den Schnittstellen zwischen IT, Support und Legal. Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung interner Geschäftsprozesse:

  • Rollen- und Rechtekonzepte für den Zugriff auf Bestands-, Verkehrs- und Inhaltsdaten.
  • Organisation von Eskalationsketten für 8-Stunden-Notfallanordnungen.
  • Abgrenzung von Verantwortlichkeiten bei der Freigabe von Daten.

6. Rechtliche Vertretung in konkreten Verfahren

Über die präventive Compliance-Beratung hinaus vertreten wir Sie aktiv gegenüber Behörden:

  • Anwaltliche Prüfung von Anordnungen, um sicherzustellen, dass nur bei tatsächlicher Verpflichtung Daten herausgegeben werden.
  • Verhandlung und Kommunikation mit anfragenden in- und ausländischen Behörden sowie Formulierung begründeter Einwände (z. B. bei Grundrechtsverstößen oder Immunitäten).
  • Rechtssichere Abwehr unberechtigter Anordnungen und Einlegen von Rechtsmitteln.
  • Begleitung bei behördlichen Audit-Anforderungen und Verteidigung im Falle drohender Bußgeldverfahren.

Operative 24/7-Abwicklung & Emergency Desk (optional über EviGate)

Die Bewältigung der extrem kurzen Reaktionsfristen – insbesondere der 8-Stunden-Notfallfrist bei Eilentscheidungen – erfordert eine nahtlose Kombination aus IT-Infrastruktur und juristischer Notfall-Rufbereitschaft. Hierbei richten wir uns ganz nach Ihren technischen Voraussetzungen: Wir können unsere juristische Prüfung flexibel an Ihre bestehende IT-Infrastruktur anbinden oder Sie nutzen auf Wunsch unsere schlüsselfertige Plattform EviGate.

Der 24/7 Emergency Desk

Unabhängig davon, ob Sie eigene Systeme nutzen oder EviGate einsetzen, können Sie die operative und juristische Bearbeitung eingehender Herausgabeanordnungen an uns auslagern:

  • Fristenmonitoring & Notbetrieb: Anordnungen werden sofort erfasst und das Notfall-Prozedere eingeleitet.
  • Ad-hoc-Prüfung rund um die Uhr: Unsere Anwälte arbeiten direkt mit Ihrem technischen Notbetrieb zusammen, prüfen Anordnungen ad-hoc auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit und melden bei Bedenken umgehend Einwände bei den Behörden an.
  • Rechtssichere Datenherausgabe: Erst nach absolvierter juristischer Prüfung erfolgt die Datenfreigabe namens und im Auftrag Ihres Unternehmens.

Falls Ihr Unternehmen über keine eigene Schnittstelle zum behördlichen e-CODEX-System oder ein passendes Fristen-Tool verfügt, steht Ihnen EviGate als optionale Gesamtlösung zur Verfügung: Die EviGate GmbH ist ein spezialisiertes Joint Venture der Rickert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der IT-Spezialistin nGENn GmbH. Die nGENn GmbH stellt die technische Notfall-Plattform und die behördlichen Schnittstellen bereit, während Rickert.law die rechtliche Bewertung und Vertretung übernimmt.

Unsere maßgeschneiderte E-Evidence-Beratung

Ganz gleich, ob Sie Ihr Unternehmen präventiv absichern wollen, einen gesetzlichen Vertreter in der EU benötigen oder eine ausgelagerte 24/7-Empfangsstelle – ob auf Basis Ihrer bestehenden IT-Infrastruktur oder plattformgestützt über EviGate – suchen: Wir bieten Ihnen genau das Kooperationsmodell, das exakt zu Ihren technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen passt.

Kontaktieren Sie uns für eine erste rechtliche Einordnung Ihres Vorhabens. Wir besprechen gemeinsam mit Ihnen, welche regulatorischen Schritte für Ihre Organisation zwingend erforderlich sind und wie die rechtliche und technische Anbindung für Ihr Unternehmen optimal gelingt.

NOCH FRAGEN?

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage zu diesem und weiteren Themen!

GDPR.Ninja

GDPR steht für: General Data Protection Regulation und bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung, welche seit dem 25.05.2018 unmittelbare Geltung in allen EU-Mitgliedsstaaten entfaltet. Wir möchten für Sie kurz die wesentlichen Aspekte der neuen Regelungen hervorheben und Ihnen unseren Beratungsansatz vorstellen.