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29. Juli 2026

Datenräume und Data Governance Act: Chancen für die Wirtschaft (Interoperabilität, Governance)

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Mit dem Data Governance Act (DGA) und den geplanten gemeinsamen europäischen Datenräumen schafft die EU einen Rahmen, in dem Daten sicher, interoperabel und vertrauenswürdig geteilt werden können – ein Hebel für Innovation, neue Geschäftsmodelle und besseren Zugang zu Kapital, gerade für Start ups und Venture Capital finanzierte Unternehmen.

Der DGA ist neben dem Data Act ein zentraler Baustein der europäischen Datenstrategie. Ziel ist es, den vertrauenswürdigen Austausch von Daten zu fördern und europaweit einheitliche Rahmenbedingungen für Datenräume, Datenvermittlungsdienste und Datenaltruismus zu schaffen. Eine zentrale Rolle spielt dabei auch die europäische Initiative GAIA-X, die durch gemeinsame Standards und eine föderierte Dateninfrastruktur den sicheren und souveränen Datenaustausch zwischen Unternehmen ermöglichen soll. GAIA-X ist jedoch keine gesetzliche Vorgabe des Data Governance Act, sondern eine eigenständige europäische Initiative, die insbesondere die technische Umsetzung interoperabler Datenräume unterstützt.

Unternehmen, die frühzeitig auf klare Governance-Strukturen, standardisierte Schnittstellen und faire Regeln zur Datennutzung setzen, verschaffen sich einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil und erhöhen zugleich ihre Attraktivität für Investorinnen und Investoren.

Anwendungsbereich

Der DGA richtet sich insbesondere an öffentliche Stellen, Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen. Darüber hinaus profitieren Unternehmen, Forschungseinrichtungen und sonstige Marktteilnehmer mittelbar von den durch den DGA geschaffenen Rahmenbedingungen für den sicheren und vertrauenswürdigen Datenaustausch. Der DGA regelt dabei keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Datenzugang, sondern schafft organisatorische und rechtliche Voraussetzungen für die freiwillige gemeinsame Nutzung von Daten.

Was regelt der Data Governance Act?

Der Data Governance Act ist eine EU Verordnung, die seit September 2023 gilt und einen einheitlichen Rahmen für die gemeinsame Nutzung von Daten im Binnenmarkt schafft. Die Verordnung schafft hierfür einen unionsweit einheitlichen Rechtsrahmen.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere Regelungen für:

  • die Weiterverwendung bestimmter geschützter Daten des öffentlichen Sektors,
  • die Zulassung und Beaufsichtigung von Datenvermittlungsdienstensowie
  • die Förderung datenaltruistischer Organisationen.

Der DGA enthält insbesondere Regelungen für öffentliche Stellen, Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen.

Zugleich ergänzt der DGA weitere Bausteine der europäischen Datenstrategie wie den Data Act und die sektoralen Datenräume, etwa im Gesundheits-, Industrie- oder Mobilitätsbereich. Diese Datenräume sollen auf gemeinsamen technischen und organisatorischen Standards aufbauen. Initiativen wie GAIA-X unterstützen dieses Ziel durch interoperable Referenzarchitekturen und Vertrauensmechanismen für den sicheren Datenaustausch.

Eine detaillierte Übersicht über die Inhalte des DGA finden Sie in unserem Beitrag „Der European Data Governance Act„.

Data Governance Act vs. Data Act

Während der Data Governance Act die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die freiwillige gemeinsame Nutzung von Datenschafft, regelt der Data Act vor allem den Zugang zu und die Nutzung bestimmter Daten, insbesondere aus vernetzten Produkten und verbundenen Diensten. Beide Rechtsakte ergänzen sich und verfolgen das gemeinsame Ziel, eine funktionierende europäische Datenwirtschaft zu schaffen. Unternehmen müssen daher regelmäßig prüfen, welches Regelwerk auf den jeweiligen Sachverhalt Anwendung findet, da beide Verordnungen unterschiedliche Regelungsgegenstände haben und sich gegenseitig ergänzen.

Was sind Datenräume und warum sind sie wichtig?

Gemeinsame europäische Datenräume sind branchen- oder themenspezifische Umgebungen, in denen Unternehmen, öffentliche Stellen und Forschungseinrichtungen Daten nach gemeinsamen Regeln und technischen Standards austauschen und nutzen. Sie sollen Daten aus der gesamten EU auf vertrauenswürdige Weise verfügbar machen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Dateninhaber – also Unternehmen und Einzelpersonen – die Kontrolle über ihre Daten behalten.

Kennzeichnend für Datenräume ist, dass Daten grundsätzlich bei ihrem jeweiligen Inhaber verbleiben und nicht zentral gespeichert werden. Der Datenaustausch erfolgt vielmehr auf Grundlage gemeinsamer technischer, organisatorischer und rechtlicher Standards. Dadurch behalten Unternehmen die Kontrolle über ihre Daten und entscheiden selbst, unter welchen Voraussetzungen diese genutzt werden dürfen.

Beispiele reichen vom Datenraum Mobilität über Datenräume für Industrie und Green Deal bis hin zu Cloud und Forschungsdateninfrastrukturen, die interoperabel miteinander verbunden werden sollen. GAIA-X trägt dazu bei, dass diese unterschiedlichen Datenräume nach gemeinsamen europäischen Standards miteinander kommunizieren können und Unternehmen ihre Daten souverän und kontrolliert bereitstellen. Für Start-ups eröffnet dies den Zugang zu Daten, die bislang großen Plattformen vorbehalten waren, etwa Sensordaten aus Maschinen, Verkehrs- oder Gesundheitsdaten in streng regulierten, aber nutzbaren Umgebungen.

Interoperabilität: Technische Grundlage für skalierbare Geschäftsmodelle

Interoperabilität bedeutet, dass Daten, Schnittstellen und Dienste verschiedener Akteure technisch und semantisch zusammenwirken, sodass sie über Organisations und Ländergrenzen hinweg genutzt werden können.

Der DGA setzt hierfür auf gemeinsame Standards, Referenzarchitekturen und die Arbeit des Europäischen Dateninnovationsrats, der u. a. sektorübergreifende Interoperabilitätsstandards priorisieren soll. Interoperabilität bildet dabei eine wesentliche Voraussetzung für funktionierende europäische Datenräume, da sie den sicheren und standardisierten Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Unternehmen, Plattformen und Mitgliedstaaten ermöglicht. Auch GAIA-X verfolgt das Ziel, einheitliche Standards für den Datenaustausch zu etablieren und die Interoperabilität zwischen unterschiedlichen Cloud-, Plattform- und Datenservices zu verbessern.

Für Unternehmen bedeutet dies: Wer seine Systeme früh an offene Schnittstellen und interoperable Datenmodelle anpasst, kann eigene Services leichter in Datenräume integrieren und neue Märkte erschließen. Gerade Venture Capital finanzierte Start-ups profitieren von skalierbaren Plattformmodellen, bei denen Produkte und Services zügig in verschiedene Datenräume, Branchen und Länder ausgerollt werden können.

Chancen für Wirtschaft, Start-ups und Venture-Capital

Der DGA schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen sicheren und vertrauenswürdigen Datenaustausch. Daraus ergeben sich für Unternehmen vielfältige wirtschaftliche Chancen, insbesondere durch den erleichterten Zugang zu hochwertigen Datenbeständen und die Entwicklung datengetriebener Geschäftsmodelle.

Die durch den DGA und europäische Datenräume geschaffenen Rahmenbedingungen fördern den sicheren Austausch hochwertiger Daten über Unternehmens- und Branchengrenzen hinweg und schaffen die Grundlage für datengetriebene Innovationen sowie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz.

Darüber hinaus können Unternehmen durch standardisierte Datenzugänge Transaktionskosten senken, Kooperationen vereinfachen und datenbasierte Geschäftsmodelle schneller skalieren.

Besonders Start-ups und Venture-Capital-finanzierte Wachstumsunternehmen können daraus messbare Vorteile ziehen, wenn sie Data Governance nicht als Pflicht, sondern als strategischen Enabler begreifen.

Data Governance Act und Venture Capital: Worauf Start ups achten sollten

Insbesondere bei Venture-Capital-Finanzierungen gewinnt eine strukturierte Data Governance zunehmend an Bedeutung. Im Rahmen rechtlicher und wirtschaftlicher Due-Diligence-Prüfungen wird verstärkt darauf geachtet, ob Datennutzungsrechte, Governance-Strukturen und regulatorische Anforderungen nachvollziehbar dokumentiert und umgesetzt sind. 

Wichtige Aspekte sind u. a.:

Klare Zuordnung und Verwertung von Datenrechten

Im Beteiligungsvertrag sollte eindeutig geregelt sein, wem welche Daten gehören, wer sie in Datenräumen einbringen darf und welche Nutzungsrechte Investoren im Exit Fall mit erwerben.

Compliance Klauseln zu DGA, Data Act und DS-GVO

Investoren erwarten belastbare Zusicherungen, dass die Datennutzung mit DGA, Data Act und Datenschutzrecht vereinbar ist; Verstöße können vertragliche Gewährleistungs- oder Haftungsfolgen auslösen und – soweit vereinbart – Auswirkungen auf Bewertungsmechanismen, Freistellungen oder sonstige vertragliche Schutzmechanismen haben.

Governance Strukturen als Value Driver

Gut dokumentierte Governance Prozesse steigern nicht nur die Rechtssicherheit, sondern werden zunehmend im Rahmen von Venture-Capital Term Sheets als Qualitätsmerkmal bewertet, das sich auf Unternehmensbewertung und Verhandlungsspielräume auswirkt.

Praktische Umsetzungsschritte für Unternehmen

Um die Chancen aus Datenräumen und DGA zu nutzen, sollten Unternehmen strukturiert vorgehen und Data Governance schrittweise in ihre Organisation integrieren. Ein pragmatischer Ansatz hilft dabei, sowohl Compliance Anforderungen als auch wirtschaftliche Potenziale im Blick zu behalten. Unternehmen sollten den Aufbau einer Data-Governance-Struktur nicht ausschließlich als Compliance-Aufgabe verstehen. Vielmehr schafft eine frühzeitige organisatorische und technische Vorbereitung die Grundlage für eine spätere Teilnahme an europäischen Datenräumen sowie für die Entwicklung neuer datenbasierter Geschäftsmodelle.

Empfohlene Schritte sind z. B.:

1. Dateninventur und Use Cases definieren

Erfassen Sie, welche Daten im Unternehmen vorhanden sind, welche externen Daten gebraucht werden und welche konkreten Use Cases – etwa datenbasierte Services oder KI Anwendungen – in Frage kommen.

2. Governance Rollen und Prozesse etablieren

Legen Sie Verantwortlichkeiten fest, definieren Sie Zugriffs- und Freigabeprozesse und dokumentieren Sie Regeln zur Teilnahme an Datenräumen oder zur Nutzung von Datenvermittlungsdiensten.

3. Interoperable technische Architektur aufbauen

Setzen Sie auf standardisierte Schnittstellen, gemeinsame Datenmodelle und Sicherheitsstandards, um Ihre Systeme anschlussfähig für europäische Datenräume zu machen.

4. Vertragswerk anpassen

Prüfen und aktualisieren Sie Beteiligungsverträge, Kooperationsverträge und ggf. Wandeldarlehensverträge im Hinblick auf Datennutzungsrechte, Haftung und Compliance-Pflichten.

Fazit und Ausblick

Mit dem DGA hat die Europäische Union die organisatorischen und rechtlichen Grundlagen für eine vertrauenswürdige europäische Datenwirtschaft geschaffen. Während der Data Act den Zugang zu bestimmten Daten regelt, schafft der DGA die Voraussetzungen für deren freiwillige gemeinsame Nutzung innerhalb sicherer Datenräume. Unternehmen sollten daher frühzeitig Governance-Strukturen etablieren, Datennutzungsrechte klar regeln und ihre technischen Systeme interoperabel ausgestalten. Eine strukturierte Data Governance erhöht nicht nur die Rechtssicherheit, sondern stärkt zugleich Innovationsfähigkeit, Wettbewerbsposition und Attraktivität gegenüber Geschäftspartnern sowie Investorinnen und Investoren.

Unsere Handlungsempfehlungen

  • Prüfung, welche Datenbestände für eine Nutzung in europäischen Datenräumen geeignet sind.
  • Einführung klarer Data-Governance-Strukturen und Verantwortlichkeiten.
  • Überprüfung bestehender Vertragswerke hinsichtlich Datennutzungsrechten und Compliance.
  • Implementierung interoperabler technischer Schnittstellen und Sicherheitsstandards.
  • Beobachtung der weiteren Entwicklung europäischer Datenräume und branchenspezifischer Standards.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Anforderungen des Data Governance Act und die Chancen europäischer Datenräume rechtssicher zu nutzen.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten – von der Entwicklung einer rechtssicheren Data-Governance-Strategie über die Gestaltung von Datennutzungs- und Kooperationsverträgen bis hin zur Vorbereitung Ihres Unternehmens auf europäische Datenräume und die Anforderungen der europäischen Datenstrategie.



Häufig gestellte Fragen zu Datenräumen und Data Governance Act

Was ist der Data Governance Act (DGA)?

Der DGA ist eine EU Verordnung, die seit September 2023 gilt und den rechtlichen Rahmen für die gemeinsame Nutzung von Daten im Binnenmarkt schafft, insbesondere durch Regeln für Datenvermittlungsdienste, Datenaltruismus und den Zugang zu geschützten öffentlichen Daten.

Was sind europäische Datenräume?

Europäische Datenräume sind sektorale oder thematische Ökosysteme, in denen Daten aus unterschiedlichen Quellen nach gemeinsamen technischen und rechtlichen Standards sicher geteilt und genutzt werden, etwa in den Bereichen Industrie, Mobilität oder Gesundheit.

Welche Rolle spielt Governance bei Venture Capital Finanzierungen?

Eine strukturierte Data Governance mit klar geregelten Datennutzungsrechten, Compliance Prozessen und vertraglichen Absicherungen reduziert Risiken und erhöht die Attraktivität des Unternehmens für Venture Capital Investoren, etwa bei der Ausgestaltung von Beteiligungsvertrag, Wandeldarlehen und Liquidationspräferenz.

Warum sind Datenräume für Unternehmen wichtig?

Datenräume erleichtern Unternehmen den Zugang zu hochwertigen Daten, fördern Innovationen und ermöglichen die Entwicklung neuer datengetriebener Produkte und Dienstleistungen. Durch gemeinsame Standards können Unternehmen zudem einfacher mit Partnern zusammenarbeiten und ihre Geschäftsmodelle über Länder- und Branchengrenzen hinweg skalieren.

Welche Rolle spielt Interoperabilität?

Interoperabilität stellt sicher, dass unterschiedliche IT-Systeme, Datenformate und Anwendungen miteinander kompatibel sind. Gemeinsame Standards erleichtern den sicheren Datenaustausch und ermöglichen es Unternehmen, Datenräume effizient zu nutzen, ohne für jede Zusammenarbeit individuelle Schnittstellen entwickeln zu müssen.

Was ist GAIA-X?

GAIA-X ist eine europäische Initiative zur Entwicklung einer sicheren, interoperablen und souveränen Dateninfrastruktur. Ziel ist es, gemeinsame Standards und Vertrauensmechanismen für den Datenaustausch zu schaffen und so den Aufbau europäischer Datenräume zu unterstützen. GAIA-X ergänzt die europäische Datenstrategie und unterstützt die technische Umsetzung interoperabler Datenökosysteme.

Wie unterscheidet sich der Data Governance Act vom Data Act?

Der Data Governance Act schafft die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die freiwillige gemeinsame Nutzung von Daten sowie für Datenvermittlungsdienste. Der Data Act regelt dagegen vor allem den Zugang zu und die Nutzung von Daten, insbesondere aus vernetzten Produkten und Diensten. Beide Rechtsakte ergänzen sich und sind Bestandteile der europäischen Datenstrategie.

Welche Chancen ergeben sich für Start-ups und Investoren?

Start-ups können über Datenräume leichter auf hochwertige Daten zugreifen und innovative Geschäftsmodelle entwickeln. Gleichzeitig erhöhen eine strukturierte Data Governance, transparente Datennutzungsrechte und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen die Attraktivität des Unternehmens für Investorinnen und Investoren sowie die Rechtssicherheit bei Finanzierungsrunden.

Wie können Unternehmen sich auf Datenräume vorbereiten?

Unternehmen sollten zunächst ihre vorhandenen Datenbestände analysieren, geeignete Anwendungsfälle identifizieren und klare Governance-Strukturen etablieren. Darüber hinaus empfiehlt es sich, auf interoperable IT-Architekturen, standardisierte Schnittstellen und eindeutige Regelungen zu Datennutzungsrechten zu setzen, um die Teilnahme an europäischen Datenräumen zu erleichtern.

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