E-Evidence Komplettlösung durch Rickert.Law mit EviGate
Nach mehrjähriger Vorbereitung hat die Rickert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gemeinsam mit der nGENn GmbH ein Joint Venture gegründet, die EviGate GmbH i.Gr.. Die EviGate GmbH i.Gr. stellt eine Legal-Tech-Plattform zur Verfügung, mit der Unternehmen der Umgang mit den Herausforderungen des so genannten E-Evidence Pakets vereinfacht wird. Dies besteht aus der E-Evidence Verordnung (EU 2023/1543) und einer flankierenden Richtlinie (EU 2023/1544), sowie den jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetzen. Danach sind Sicherungs- und Herausgabeanordnungen von Behörden aus anderen EU-Ländern direkt zu beantworten. Bislang mussten Unternehmen lediglich Anordnungen lokaler Behörden beantworten.
Besonders problematisch für betroffene Unternehmen ist, dass in Eilfällen Anordnungen binnen 8 Stunden nicht nur geprüft, sondern erforderlichenfalls angeforderte Bestand-, Verkehrs- oder Inhaltsdaten qualifiziert elektronisch signiert an die anfragende Behörde über spezielles IT-System herausgegeben werden müssen.
nGENn zeichnet für die technische Entwicklung der EviGate Plattform verantwortlich, die per API mit dem öffentlichen IT-System kommuniziert und die Fallbearbeitung stark vereinfacht. Automatisches Fristenmanagement mit Alarmierung per E-Mail und SMS einschließlich Vertretungsregelungen, die Bereitstellung qualifizierter Signaturen bzw. Siegel und PKI, sowie die revisionssichere Dokumentation aller Prozesse sind nur einige Features.
Die Leistungen der Rickert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können nahtlos integriert werden, so dass den Unternehmen die rechtliche Prüfung eingehender Anordnungen und erforderliche Behördenkommunikation rund um die Uhr erspart bleibt. Die meisten Unternehmen halten technischen Support 24/7 vor, um bei Systemstörungen schnell reagieren zu können. E-Evidence-Compliance und rechtlicher Support ist allerdings so gut wie nie organisiert. „Wir kümmern uns um die Bearbeitung eingehender Anordnungen im 24/7 Betrieb und koordinieren die Herausgabe von Daten auf Wunsch direkt mit den technischen Teams. Eine rechtliche Rufbereitschaft müssen unsere Mandanten nicht einrichten“, sagt RA Thomas Rickert.
Abgerundet wird das Angebot durch:
- Beratungsleistungen bei der Registrierung der Unternehmen (Frist: 18.08.2026)
- der Beratung bei der Definition der Geschäftsprozesse
- Schulungsangebote
- Beratung bei Unternehmensgruppen, wie die Frage des oder der benannten Niederlassungen beantwortet werden sollte und
- die Bereitstellung des rechtlichen Vertreters bei Unternehmen, die keine Niederlassung in der EU haben.