
DSA für Online-Plattformen und Marktplätze

DSA für Online-Plattformen und Marktplätze
Neben den allgemeinen Pflichten, die gemäß dem Digital Services Act (DSA) für alle Vermittlungsdienste gelten, müssen Betreiber von Online-Plattformen zusätzliche, spezifische Sorgfaltspflichten beachten. Diese Pflichten bauen auf den Anforderungen für Hosting-Anbieter auf und zielen insbesondere darauf ab, ein höheres Maß an Transparenz, Verantwortlichkeit und Nutzerschutz sicherzustellen. Damit sollen unter anderem ein sichereres Online-Umfeld geschaffen und systemische Risiken wie illegale Inhalte, Manipulationen oder Desinformation wirksam eingedämmt werden.
Eine besondere Rolle kommt Online-Marktplätzen zu, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichen. Sie bilden nach dem DSA eine eigene, sogenannte „vierte Regulierungsebene“. Betreiber solcher Marktplätze unterliegen zusätzlichen Pflichten, die vor allem der Nachverfolgbarkeit von gewerblichen Anbietern und dem Schutz von Verbrauchern vor rechtswidrigen oder unsicheren Produkten dienen.
Für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten diese verschärften Pflichten grundsätzlich nicht. Als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gelten Diensteanbieter im Sinne des DSA, wenn sie weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigen.

Übersicht: DSA-Pflichten für Online-Plattformen und Marktplätze
Verpflichtung nach DSA | Inhalt / Anforderungen |
---|---|
Internes Beschwerdemanagementsystem (Art. 20 DSA) |
Einrichtung eines nutzerfreundlichen, leicht zugänglichen Systems zur Bearbeitung von Beschwerden gegen Inhaltsmoderationsentscheidungen (z. B. Löschung, Sperrung von Konten). Beschwerden müssen elektronisch und kostenlos eingereicht werden können. Die Bearbeitung muss zeitnah, diskriminierungsfrei und sorgfältig erfolgen. Nutzer haben mindestens sechs Monate nach der Entscheidung Zugang zum System. |
Außergerichtliche Streitbeilegung (Art. 21 DSA) |
Nutzer müssen die Möglichkeit haben, Entscheidungen der Plattform außergerichtlich bei zertifizierten Streitbeilegungsstellen anzufechten. Die Plattform muss auf diese Möglichkeit hinweisen und mit der Stelle kooperieren. Die Kosten trägt die Plattform, für Nutzer fallen keine oder nur geringe Gebühren an. |
Maßnahmen gegen missbräuchliche Meldungen (Art. 22 DSA) |
Plattformen müssen Maßnahmen ergreifen, um missbräuchliche Meldungen und Beschwerden zu verhindern und zu sanktionieren. |
Behandlung von Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern (Art. 22 DSA) |
Meldungen von als „vertrauenswürdig“ eingestuften Hinweisgebern (trusted flaggers) müssen vorrangig und sorgfältig bearbeitet werden. |
Transparenz von Werbung (Art. 26 DSA) |
Werbung muss klar als solche gekennzeichnet sein. Informationen über den Auftraggeber der Werbung und relevante Parameter (z. B. warum die Werbung angezeigt wird) müssen transparent gemacht werden. |
Transparenz von Empfehlungssystemen (Art. 27 DSA) |
Bei Verwendung von Empfehlungssystemen müssen die Hauptparameter, die zur Auswahl und Anzeige von Inhalten führen, in leicht verständlicher Form erläutert werden. |
Schutz von Minderjährigen (Art. 28 DSA) |
Es müssen angemessene Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger getroffen werden, z. B. altersgerechte Gestaltung, Altersbeschränkungen und besondere Vorkehrungen bei der Nutzung durch Kinder und Jugendliche. |
Besondere Pflichten für Online-Marktplätze (Art. 30 DSA) |
Betreiber von Online-Marktplätzen müssen die Rückverfolgbarkeit von Händlern sicherstellen („Know your Business Customer“), Verbraucher vor illegalen Produkten schützen und sicherstellen, dass Händler ihre Informationspflichten erfüllen können. |
Beratung und Informationen zur DSA-Compliance
GDPR.Ninja
GDPR steht für: General Data Protection Regulation und bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung, welche seit dem 25.05.2018 unmittelbare Geltung in allen EU-Mitgliedsstaaten entfaltet. Wir möchten für Sie kurz die wesentlichen Aspekte der neuen Regelungen hervorheben und Ihnen unseren Beratungsansatz vorstellen.