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Softwareentwicklung und Vertrieb

Wir beraten Sie bei IT-Projekten aller Art von der Entwicklung der Software bis hin zu ihrem Vertrieb. Unsere Unterstützung erstreckt sich bspw. auf die Beratung, Prüfung, Verhandlung und Erstellung von IT- oder Software-Verträgen. Unsere Mandanten vertreten wir sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Software für Einkäufer
Wir prüfen, gestalten und verhandeln individuelle Software-Verträge sowie individuell erforderlich Anpassungen sowie Zusatzvereinbarungen für Sie. Softwareentwickler und Einkäufer beraten wir insbesondere auch mit Blick auf die datenschutzrechtlichen Grundsätze privacy by design und privacy by default.

Zudem überprüfen und erstellen wir Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einkauf und Vertrieb von Soft- und Hardware anhand Ihrer konkreten Bedürfnisse und den tatsächlichen Gegebenheiten.

Hierbei unterstützen wir Sie gerne dabei das passende rechtliche Gerüst für die konkrete Situation zu erstellen; ob Standardsoftware gekauft oder individuell angepasst, oder ob eine Individualsoftware (ob Wasserfall oder agil) erstellt werden soll.

E-Commerce
Wenn Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen auch über das Internet vertreiben, sollte Ihre Website immer den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Doch die rechtskonforme Gestaltung der eigenen Internetpräsenz und die Compliance mit den geltenden rechtlichen Vorgaben zum E-Commerce werden aufgrund neuer Gesetze, Regelungen und europarechtlicher Vorgaben immer undurchsichtiger.

Daher behalten wir für Sie den Durchblick und unterstützen Sie sowohl im B2B (Business-to-Business) als auch im B2C (Business-to-Consumer) Geschäft.

Wir prüfen Ihre Website und Ihren Webshop auf Rechtskonformität und Einhaltung der umfangreichen Informationspflichten. Bei Bedarf passen wir beides gerne an die geltende Rechtslage an.

Wir nehmen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter die Lupe oder entwerfen Ihnen diese passend für Ihren Shop. Zudem übernehmen wir auch gerne Ihr Forderungsmanagement.

Domainrecht
Im Rahmen des Domainrechts steht vor allem die Beratung bei der Domainvergabe und -registrierung im Vordergrund. Zudem unterstützen wir Sie dabei Ihre Domain vor einer missbräuchlichen Nutzung Dritter zu schützen. Dies erfolgt durch die Geltendmachung Ihrer domainrechtlichen Ansprüche, bspw. auf Schadensersatz, Unterlassung oder Löschung vor den zuständigen Gerichten, aber auch im Rahmen geltender Streitschlichtungsverfahren wie UDRP (Uniform Domain-Name Dispute Resultion Policy) und URS (Uniform Rapid Suspension).

Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen übernehmen auch die Vertragsgestaltung und -prüfung bei allen Verträgen rund ums Domainrecht, z.B. Registrierungsbedingungen, Acceptable Use Policies, Resellerverträge etc.

Mandanten

Sind Sie Einkäufer, Vertreiber oder Entwickler von Software?
Dann sind Sie bei uns gut aufgeboben. Wir unterstützen Sie bei IT-Projekten und Verträgen jeder Art.
Kontaktieren Sie uns gerne.

GDPR.Ninja

GDPR steht für: General Data Protection Regulation und bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung, welche seit dem 25.05.2018 unmittelbare Geltung in allen EU-Mitgliedsstaaten entfaltet. Wir möchten für Sie kurz die wesentlichen Aspekte der neuen Regelungen hervorheben und Ihnen unseren Beratungsansatz vorstellen.