Domainrecht
Domainstreitigkeiten:
gerichtlich und noch besser außergerichtlich!
Das Domainrecht befasst sich hauptsächlich mit Ansprüchen, die bei der Registrierung oder Benutzung einer Domain entstehen können. Dabei setzen sich die maßgeblichen Rechtsgrundlagen aus Normen des Zivilrechts, hier insbesondere dem Namensrecht nach § 12 BGB, dem MarkenG und dem UWG zusammen, welche unterschiedliche Ansprüche auf Schadensersatz und Beseitigung oder Unterlassung enthalten.
In der Regel wird das Thema Domainrecht aus zwei Perspektiven relevant:
- Rechteinhaber beabsichtigen, einen Domainnamen zu erstreiten oder "abschalten" zu lassen, sofern der Domainname oder darunter erreichbare Inhalte oder Dienste ihre Rechte verletzen.
- Domaininhaber müssen sich gegen auf den Domainnamen gerichtete Ansprüche, die von dritter Seite geltend gemacht werden, verteidigen. Das schließt Ansprüche auf Übertragung oder Unterlassung der Nutzung eines Domainnamens für bestimmte Inhalte ein.
Aber auch darüber hinaus ist das Domainrecht facettenreich. Ansprüche richten sich nicht nur gegen Domaininhaber, sondern auch gegen an der Registrierung Beteiligte wie den Admin-C, den Registrar (Domainanbieter) oder die Registry (die zentrale Registrierungsstelle).
Für Streitigkeiten bei “de”-Domains gibt es kein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren, das von der Registrierungsstelle DENIC angeboten wird. Für andere Länderendungen werden solche Verfahren mit unterschiedlichen Regelungen angeboten wie etwa für “.it” oder “.fr”.
So genannte generische Domainnamen, wie etwa “.com” oder “.net”, aber auch alle neu eingeführten Endungen wie “.bayern” oder “.shop” müssen nach Vorgaben der ICANN die Verfahren UDRP (Uniform Dispute Resolution Policy) und URS (Uniform Rapid Suspension System) für Domainstreitigkeiten vorhalten. Teils gehen die Betreiber aber auch mit weiteren Verfahren darüber hinaus, um die missbräuchliche Nutzung von Domains zu sanktionieren.
Die erfolgreiche Rechtsvertretung im Domainrecht setzt eine Kenntnis all dieser Themen voraus. Diese Expertise wurde in der Kanzlei über viele Jahre und durch die rechtliche Begleitung einer Vielzahl von Fällen aufgebaut. Zudem ist oftmals strategisch der Verhandlungsweg dem Rechtsweg vorzuziehen, um kostengünstiger und schneller an das gewünschte Ziel zu kommen. Auch hier können Sie von der Erfahrung und der Branchenkenntnis unserer Rechtsanwälte profitieren.
Sofern Sie eine Domain registrieren, transferieren oder kaufen möchten, ist darauf zu achten, dass Sie die passende Domain auswählen und die Rechte anderer dabei nicht beeinträchtigen. Um Ihnen den Auf- oder Ausbau Ihrer Domain soweit es geht zu erleichtern, stehen Ihnen unsere Anwälte zur Beratung, Vertragsgestaltung oder –prüfung sowie im Streitfall unterstützend zur Seite:
- Beratung: Wir helfen Ihnen unter den vielen Top-Level-Domains die richtige Domain für Sie zu finden und unterstützen Sie bei der Registrierung. Soweit Sie eine eingetragene Marke haben helfen wir Ihnen, diese durch einen Eintrag beim Trademark Clearinghouse zu schützen.
- Im Streitfall: Gerne unterstützen wir Sie auch für den Fall, dass ein Dritter missbräuchlich Ihre Marke als Domain registriert hat oder in anderer Weise eine Domain missbräuchlich nutzt. Durch unsere hervorragende Vernetzung in der Domainindustrie und unsere langjährige Erfahrung im Domainrecht können wir viele Streitigkeiten kurzfristig und ohne Eskalation einer Lösung zuführen. Erforderlichenfalls machen wir für Sie die gegebenen Schadensersatz-, Löschungs- oder Unterlassungsansprüche geltend oder führen einschlägige außergerichtliche Verfahren wie das URS oder UDRP für Sie durch. Das URS (Uniform Rapid Suspension System) und UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) sind außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren, die eine relativ kurze Verfahrenslänge von drei Wochen bis ca. drei Monaten versprechen.
- Vertragsgestaltung oder –prüfung: Wenn Sie Registrar oder Reseller sind, unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Prüfung Ihrer Verträge, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Registrierungsbedingungen. Wir helfen Ihnen, die im ständigen Wandel befindlichen Regelungen und Policies entsprechend rechtskonform umzusetzen.
GDPR.Ninja
GDPR steht für: General Data Protection Regulation und bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung, welche seit dem 25.05.2018 unmittelbare Geltung in allen EU-Mitgliedsstaaten entfaltet. Wir möchten für Sie kurz die wesentlichen Aspekte der neuen Regelungen hervorheben und Ihnen unseren Beratungsansatz vorstellen.