Umsetzungsgesetz NIS2: erweiterte Pflichten zur Cybersicherheit
Am 6. Dezember ist das Umsetzungsgesetz der NIS2-Richtlinie in Deutschland nach einigen Verzögerungen in Kraft getreten.
Die Richtlinie enthält eine Vielzahl von Neuerungen und Vorgaben, die für die IT-Sicherheit relevant sind und die Cybersicherheit stärken sollen. Aufgrund des Inkrafttretens werden nun deutlich mehr Unternehmen und Institutionen von den Anforderungen betroffen sein. Wir haben für Sie bereits zusammengefasst, welche Einrichtungen von NIS2 betroffen sind und was die wesentlichen Pflichten sind.
Spätestens jetzt sollten Unternehmen sich auf die Neuerungen einstellen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Sie benötigen Hilfe bei der Zuordnung Ihres Unternehmens in die Kategorien der Richtlinie oder bei den konkreten Maßnahmen, die nun ergriffen werden müssen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und wir unterstützen Sie, um Ihr Unternehmen im Hinblick auf die Cybersicherheit auf den neusten Stand zu bringen.