GEMA gegen OpenAI
Das Landgericht München I (Az. 42 O 14139/24) hat am 11.November 2025 entschieden, dass OpenAI mit dem KI-Chatbot ChatGPT die Urheberrechte von Liedtextern verletzt hat. Durch die Memorisierung in den Sprachmodellen und die Wiedergabe von Liedtexten in Outputs des Chatbot liegen dem Gericht zufolge Eingriffe in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor.
Wiedergabe von geschützten Songtexten
Hintergrund der Klage der GEMA war die Speicherung von geschützten Songtexten im KI-Modell, die auf Nutzeranfrage originalgetreu wiedergegeben werden konnten. Konkret betrifft das Urteil die Liedtexte von neun bekannten deutschen Urheberinnen und Urhebern, darunter „Atemlos“ von Kristina Bach oder „Wie schön, dass du geboren bist“ von Rolf Zuckowski.
OpenAI bestritt die Urheberrechtsverletzung mit dem Hinweis, KI-Modelle speicherten keine Texte, sondern nur statistische Muster. Die Wiedergabe der Texte sei auf die Eingaben der jeweiligen Nutzer als Hersteller zurückzuführen. Daneben berief sich OpenAI auf die Schranke des Text- und Data-Mining (§ 44b UrhG).
Durch KI-Training entstehen Vervielfältigungen
Das Gericht sieht Memorisierung als urheberrechtlich relevante Vervielfältigung an. Durch diese sind Texte nämlich vollständig in den Modellparametern enthalten und werden nicht nur statistisch verarbeitet, was eine Verkörperung und damit eine Vervielfältigung im Sinne von § 16 UrhG darstelle.
Daneben erfolge durch das KI-Training nicht nur eine Informationsauswertung, sondern eine dauerhafte Vervielfältigung der Werke. Eine solche sei auch nicht vom Text und Data Mining des § 44b UrhG erfasst. Auch der Einwand, es handle sich um ein unwesentliches Beiwerk nach § 57 UrhG wurde mangels Hauptwerks durch das Gericht abgelehnt. An einer Einwilligung der Urheber fehlte es ebenfalls.
Künftige Urheberrechtsverletzungen durch KI?
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, OpenAI kündigte bereits an in Berufung gehen zu wollen. Als erstes europäisches Urteil zum KI-Training und Urheberrechtsverletzungen hat dieses Urteil zwar Signalwirkung, mit großer Veränderung ist zunächst aber nicht zu rechnen. In den USA bestehen bereits eine Vielzahl solcher Verfahren, die meist mit Vergleichen enden. An der Vorgehensweise der KI-Unternehmen konnten sie jedoch bislang keine Veränderungen bewirken. Bundesjustizministerin Hubig forderte nun mögliche europarechtliche Gesetzesanpassungen, um den Urheberrechtsschutz zu verbessern, falls KI-Unternehmen weiterhin keine Lizenzen einholen.
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