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Recht auf den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten: Ein Blick in die Nutzungsbedingungen

Wechsel zwischen Datenverarbeitungsanbietern

Die Datenverordnung (der EU Data Act) hat ein rechtlich durchsetzbares Recht auf den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten eingeführt, das die vertragliche Beziehung zwischen Anbietern von Cloud- und Datenverarbeitungsdiensten und ihren Kunden grundlegend verändert. Dieses Recht ist nicht rein theoretischer Natur. Es wirkt sich unmittelbar darauf aus, wie Datenverarbeitungsdienste konzipiert, bepreist und vertraglich ausgestaltet werden. Für Anbieter begründet die Verordnung konkrete Pflichten. Für Kunden schafft sie klare und durchsetzbare Rechte mit definierten vertraglichen Erwartungen.

Im Kern stellt das Recht auf den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten sicher, dass Kunden ihre Daten, Anwendungen und damit verbundenen Dienste ohne ungerechtfertigte Einschränkungen von einem Anbieter zu einem anderen verlagern können. Dies ist von erheblicher Bedeutung, da eine langfristige Abhängigkeit von einem einzelnen Anbieter (Vendor Lock-inden Wettbewerb verzerren, Innovationen hemmen und Compliance‑Risiken erhöhen kann, insbesondere bei datengetriebenen und KI‑basierten Diensten. Zugleich führt dies für Anbieter zu zusätzlichen Verpflichtungen und zu einer geringeren Planbarkeit im Hinblick auf die langfristige Kundenbindung.

Die entscheidende Frage ist daher nicht, ob ein Wechsel grundsätzlich zulässig ist, sondern ob die Nutzungsbedingungen den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten in der Praxis tatsächlich ermöglichen und die entsprechenden Rechte effektiv durchsetzbar sind.

Was bedeutet das Recht auf den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten nach dem Data Act?

Der Data Act definiert den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten als die Möglichkeit des Kunden, einen Datenverarbeitungsdienst zu beenden und zu einem anderen Anbieter oder zu einer lokalen IT-Infrastruktur (On-Premises) zu wechseln. Dies umfasst den Zugang zu Daten, Metadaten, digitalen Vermögenswerten sowie zu den relevanten technischen Schnittstellen. Das Recht gilt unabhängig davon, ob die Daten vom Kunden selbst, von Maschinen oder durch integrierte Systeme erzeugt wurden.

Ein praktisches Anwendungsbeispiel ist ein Unternehmen, das ein KI-Modell auf einer Cloud-Plattform für Echtzeitanalysen betreibt. Erhöht der Anbieter die Preise, verfehlt er Leistungskennzahlen oder kann er neue Anforderungen des AI Act im Bereich des Risikomanagements nicht erfüllen, muss der Kunde in der Lage sein, den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten effizient zu vollziehen. Als allgemeine Regel sieht der Data Act einen Übergangszeitraum von bis zu 30 Kalendertagen für den Wechsel vor, wobei bei technisch komplexen Konstellationen oder auf Kundenwunsch begründete Verlängerungen zulässig sind.

Die Verordnung verlangt, dass der Wechsel technisch machbar, vertraglich transparent und frei von ungerechtfertigten Verzögerungen erfolgt und die gesetzlich vorgesehenen Fristen eingehalten werden. Anbieter müssen daher sicherstellen, dass sowohl die technische Ausgestaltung ihrer Dienste als auch ihre Vertragsbedingungen den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten nicht behindern.

Der Data Act definiert den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten als die Möglichkeit des Kunden, einen Datenverarbeitungsdienst zu beenden und zu einem anderen Anbieter oder zu einer lokalen IT-Infrastruktur (On-Premises) zu wechseln. Dies umfasst den Zugang zu Daten, Metadaten, digitalen Vermögenswerten sowie zu den relevanten technischen Schnittstellen. Das Recht gilt unabhängig davon, ob die Daten vom Kunden selbst, von Maschinen oder durch integrierte Systeme erzeugt wurden.

Ein praktisches Anwendungsbeispiel ist ein Unternehmen, das ein KI-Modell auf einer Cloud-Plattform für Echtzeitanalysen betreibt. Erhöht der Anbieter die Preise, verfehlt er Leistungskennzahlen oder kann er neue Anforderungen des AI Act im Bereich des Risikomanagements nicht erfüllen, muss der Kunde in der Lage sein, den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten effizient zu vollziehen. Als allgemeine Regel sieht der Data Act einen Übergangszeitraum von bis zu 30 Kalendertagen für den Wechsel vor, wobei bei technisch komplexen Konstellationen oder auf Kundenwunsch begründete Verlängerungen zulässig sind.

Die Verordnung verlangt, dass der Wechsel technisch machbar, vertraglich transparent und frei von ungerechtfertigten Verzögerungen erfolgt und die gesetzlich vorgesehenen Fristen eingehalten werden. Anbieter müssen daher sicherstellen, dass sowohl die technische Ausgestaltung ihrer Dienste als auch ihre Vertragsbedingungen den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten nicht behindern.

Welche Rechte umfasst der Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten?

Kunden haben Anspruch auf klare und durchsetzbare Rechte, die über allgemeine Kündigungsregelungen hinausgehen. Diese Rechte wirken sich unmittelbar auf die Gestaltung der Nutzungsbedingungen und Service-Level-Agreements aus und müssen insbesondere Transparenz darüber schaffen, wie und innerhalb welcher Fristen der Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten ausgeübt werden kann. Zudem müssen wechselbezogene Entgelte spätestens ab dem 12. Januar 2027 vollständig entfallen, vorbehaltlich der im Data Act vorgesehenen Übergangsregelung.

Zu den zentralen Kundenrechten gehören insbesondere:

  • Zugang zu Daten und digitalen Vermögenswerten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format
  • Transparente Verfahren für den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten, einschließlich klarer Fristen und technischer Schritte
  • Begrenzungen von wechselbezogenen Entgelten während der Übergangsphase
  • Unterstützungsleistungen des Anbieters zur Sicherstellung der Dienstkontinuität während der Migration

Ein typisches Beispiel ist ein SaaS-Anbieter mit KI-gestützten Datenverarbeitungsdiensten. Kunden müssen in der Lage sein, trainierte Modelle, Konfigurationsdateien und relevante Protokolle zu extrahieren, ohne durch proprietäre Abhängigkeiten an einem Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten gehindert zu werden.

Diese Rechte müssen nicht mehr individuell ausgehandelt werden. Der Data Act verankert sie als regulatorischen Mindeststandard, der in den Nutzungsbedingungen regelmäßig abzubilden ist.

Welche Rolle spielen die Nutzungsbedingungen?

Die Nutzungsbedingungen sind entscheidend dafür, ob das Recht auf den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten tatsächlich wirksam oder lediglich formaler Natur ist. Anbieter müssen vertraglich klar regeln, wie der Wechsel in der Praxis erfolgt, und diese Regelungen müssen den tatsächlichen operativen Abläufen entsprechen. Der Data Act begrenzt ausdrücklich, welche Hindernisse Anbieter ihren Kunden im Zusammenhang mit dem Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten auferlegen dürfen. So ist es beispielsweise unzulässig, Kunden daran zu hindern, Verträge mit einem anderen Anbieter desselben Diensttyps abzuschließen oder exportierbare Daten in eine lokale IT-Infrastruktur zu übertragen, selbst wenn die Kunden zuvor kostenlose Test- oder Einführungsangebote genutzt haben.

Der Vertrag muss insbesondere folgende Optionen für den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten vorsehen:

• Wechsel zu einem anderen Anbieter
• Wechsel zu einer lokalen IT-Infrastruktur (On-Premises)
Löschung portabler Daten und digitaler Vermögenswerte

Warum ist vertragliche Klarheit entscheidend?

Unklare oder widersprüchliche Vertragsklauseln bergen erhebliche rechtliche und operative Risiken. Aufsichtsbehörden können prüfen, ob vertragliche Beschränkungen den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten mittelbar beeinträchtigen. Für Anbieter reduziert Klarheit das Streitpotenzial und signalisiert regulatorische Konformität, während sie zugleich einen vorhersehbaren und planbaren Wechselprozess für beide Parteien schafft.

Wie bei anderen EU-Digitalrechtsakten sind die zuständigen Aufsichtsbehörden befugt, Beschwerden zu bearbeiten, Untersuchungen durchzuführen und gegebenenfalls Verwaltungsstrafen zu verhängen.

Typische vertragliche Fallstricke

  • Überlange Kündigungs- oder Ankündigungsfristen, die als technische Erfordernisse getarnt sind
  • Proprietäre Datenformate ohne dokumentierte Exportmöglichkeiten
  • Unbestimmte Verpflichtungen zur „angemessenen Unterstützung“ beim Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Punkten stärkt Vertrauen und Compliance.

Welche Auswirkungen hat der Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten auf KI- und Cloud-Dienste?

Bei KI-Diensten gewinnt der Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten besondere Bedeutung, da diese auf kontinuierlicher Datenverarbeitung, regelmäßigem Retraining und enger Systemintegration beruhen. Modelle entwickeln sich weiter, regulatorische Anforderungen ändern sich, und Infrastrukturentscheidungen müssen flexibel bleiben.

Ein Beispiel ist ein KI-gestützter Betrugserkennungsdienst in einer Cloud-Umgebung. Werden im Rahmen regulatorischer Prüfungen Defizite bei Transparenz oder Überwachung festgestellt, kann ein kurzfristiger Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten erforderlich werden. Der Data Act stellt sicher, dass trainierte Modelle, Datensätze und Inferenz-Pipelines ohne Unterbrechung übertragen werden können.

Zugleich beeinflusst der Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten die Architektur von Diensten. Modulare und interoperable Strukturen sind nicht länger optional, sondern strategisch erforderlich. Dies steht im Einklang mit den Anforderungen des AI Act an Governance, Nachvollziehbarkeit und Risikominimierung.

Wie verhalten sich internationale Datenübermittlungen zum Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten?

Viele Datenverarbeitungsdienste sind grenzüberschreitend organisiert, sodass der Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten häufig internationale Datenübermittlungen einschließt. Der Data Act ersetzt nicht das Datenschutzrecht, stellt jedoch sicher, dass Portabilität und Zugang nicht allein aufgrund geografischer Komplexität eingeschränkt werden.

Ein häufiges Szenario ist der Wechsel von einem Anbieter außerhalb der EU zu einem EU-basierten Anbieter, um rechtliche und jurisdiktionelle Risiken zu reduzieren. Anbieter müssen gewährleisten, dass Daten zurückgeführt, übertragen oder repliziert werden können, ohne Kunden unzulässigen Zugriffsrisiken auszusetzen.

Wie sollten sich Anbieter auf den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten vorbereiten?

Eine wirksame Umsetzung erfordert sowohl rechtliche als auch technische Abstimmung. Anbieter sollten ihr bestehendes Leistungsportfolio daraufhin überprüfen, ob technische Abhängigkeiten den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten erschweren könnten. Die Nutzungsbedingungen sind entsprechend anzupassen und müssen die gesetzlich vorgesehenen Kundenrechte sowie die vorgesehenen Wechselprozesse hinreichend detailliert beschreiben.

Technisch sollten Exportwerkzeuge, Migrationsprozesse und Unterstützungsabläufe dokumentiert werden. Intern ist sicherzustellen, dass Rechts-, Vertriebs- und Technikteams ein gemeinsames Verständnis der Pflichten im Zusammenhang mit dem Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten haben.

Eine proaktive Umsetzung reduziert nicht nur Durchsetzungs- und Sanktionsrisiken, sondern stärkt auch die Marktposition und schafft Transparenz gegenüber den Kunden.

Fazit: Data Act Compliance: Neue Pflichten für Anbieter und starke Rechte für Kunden

Das Recht auf den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten verändert die Erwartungen der Kunden und die Pflichten der Anbieter grundlegend. Kunden erhalten durchsetzbare Rechte auf Portabilität, Transparenz und Dienstkontinuität. Anbieter müssen sicherstellen, dass ihre Nutzungsbedingungen und technischen Konzepte diese Rechte vollständig unterstützen. Eine frühzeitige Anpassung an den Data Act ermöglicht es, regulatorische Risiken zu minimieren und zugleich das Vertrauen der Kunden zu stärken.

Als spezialisierte Kanzlei für IT-Recht & E-Commerce sowie Künstliche Intelligenz unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre Cloud-Angebote an die regulatorischen Vorgaben anzupassen. Kontaktieren Sie das Team von Rickert.law, um Ihre Compliance‑Anforderungen zu besprechen und Ihre Verträge über Datenverarbeitungsdienste überprüfen zu lassen.

Häufig gestellte Fragen zum Recht auf den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten

Das Recht ermöglicht es Kunden, ihre Datenverarbeitungsdienste ohne ungerechtfertigte Hindernisse zwischen verschiedenen Anbietern oder Betriebsumgebungen zu verlagern.
Insbesondere Kunden von Cloud- und KI-basierten Diensten profitieren von größerer Flexibilität und einer geringeren Abhängigkeit von einzelnen Anbietern.
Anbieter müssen definierte Unterstützungsleistungen erbringen, um die Kontinuität der Dienste und eine erfolgreiche Migration sicherzustellen.
Während der Übergangsphase sind nur begrenzte und transparente Entgelte zulässig; ab dem 12. Januar 2027 sind wechselbezogene Entgelte grundsätzlich untersagt.
Bestehende Verträge müssen angepasst werden, um die zwingenden Wechselrechte und die entsprechenden Verfahren abzubilden.
Sie überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und können bei Einschränkungen des Wechsels zwischen Datenverarbeitungsdiensten eingreifen, etwa durch Untersuchungen oder die Verhängung von Geldbußen.
Regelkonformität reduziert rechtliche Risiken und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit in regulierten Märkten.

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