Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW verhängt Bußgeld von 300.000 € gegen Telekommunikationsunternehmen
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW hat ein Bußgeld in Höhe von 300.000 € gegen ein Telekommunikationsunternehmen verhängt. Grund dafür sind Verstöße gegen Auskunftsrechte und die Weigerung des Unternehmens, Transparenz über die Datenverarbeitung herzustellen.
Wiederholte personalisierte Werbung
Das Unternehmen versendete wiederholt personalisierte Werbung für Telefon- und Internetverträge. Was die Betroffenen besonders überraschte: Sie hatten zuvor noch keinen Kontakt zu diesem Unternehmen gehabt. Und dennoch waren in den Werbeschreiben diverse personenbezogene Daten enthalten. Neben der Angabe von Anschrift und Telefonnummer war jeweils ein vorausgefülltes Formular enthalten, das zu den persönlichen Informationen den Auftrag zum Abschluss eines neuen Vertrags sowie die Kündigung des bestehenden Vertrages enthielt. Einzig die IBAN und die Unterschrift der Betroffenen fehlte.
Täuschung durch Namensähnlichkeit
Das werbende Unternehmen machte sich außerdem seine Namensähnlichkeit zu einem bekannten Telekommunikationsanbieter zunutze. Aufgrund der Ähnlichkeit gingen viele Empfänger der Werbung davon aus, es handle sich um eben dieses bekannte Telekommunikationsunternehmen, bei dem viele der Betroffenen bereits einen Vertrag hatten. Unter dieser falschen Annahme füllten sie den restlichen Vertrag aus und der Irrtum fiel erst später auf. Auf Widerrufe und Kündigungen reagierte das Unternehmen mit der Forderung einer Schadensersatzpauschale.
Keine Reaktion auf Auskunftsverlangen, Widersprüche und Löschungsaufforderungen
Nachdem den Betroffenen ihr Irrtum aufgefallen war, forderten viele Betroffenen das Unternehmen dazu auf, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu geben. Diese Anfragen wurden jedoch ebenso ignoriert wie Widersprüche oder die Aufforderungen zur Datenlöschung. Für die Betroffenen blieb daher offen, wie das Unternehmen in Besitz ihrer personenbezogenen Daten gekommen ist bzw. wie nun mit den daten umgegangen werden sollte.
Auch behördlichen Aufforderungen und Erinnerungen kam das Unternehmen nicht nach. Das erklärt auch die Höhe des verhängten Bußgelds von 300.000 €, das sich im Übrigen aus zwei Strafen zu je 100.000 € und 200.000 € zusammensetzt. Ziel der Datenschutzbeauftragten war eine spürbare Sanktion, die das Unternehmen von weiteren Verstößen abhält und für ähnlich gelagerte Fälle abschreckend wirkt. Für diese auf Täuschung ausgelegte Geschäftstaktik und die damit verbundene Verweigerungshaltung im Rahmen der Rechtsdurchsetzung wird das Unternehmen stark kritisiert.
Lesen Sie hier die Veröffentlichung auf der Seite der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.