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Domainstreitigkeiten: So wehren Sie sich gegen Cybersquatting (UDRP, URS & ADR)

Hacker begeht Cybersquatting

Anders als IP-Adressen führen Domains häufig zu rechtlichen Konflikten. Im Zusammenhang mit Domains entsteht Streit in aller Regel in zwei Varianten. Erstens kann sich eine Rechtsverletzung aus der konkreten Nutzung einer Domain, insbesondere also wegen der über die Domain abrufbaren Inhalten ergeben. Dies ist häufig bei Marken- und anderen Kennzeichenrechtsstreitigkeiten der Fall. Zweitens kann – wie beim Cybersquatting – schon die Registrierung einer Domain eine Rechtsverletzung darstellen, ohne dass es auf die konkrete Nutzung der Domain ankommt.

Alternative Streitbeilegung

Im Gegensatz zu den meisten ccTLD bieten sowohl die gTLD-Domains, als auch die von EURid verwaltete europäische TLD .eu die Möglichkeit zur alternativen Streitbeilegung. Je nach Verfahren kann die Löschung oder Übertragung einer Domain oder aber die Unzugänglichmachung der über die Domain abrufbaren Inhalte erreicht werden. Diese alternativen Streitbeilegungsverfahren stehen den Beteiligten neben den herkömmlichen Gerichtsverfahren zur Verfügung.

UDRP

Anlässlich der Registrierung einer Domain aus einer gTLD verpflichtet sich jeder Domaininhaber dazu, sich einem von einem zugelassenen Spruchkörper nach den Regeln der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) geführten speziellen alternativen Streitbeilegungsverfahren zu unterwerfen.

Diese Verfahren sind daher für Inhaber einer Marke, eines Unternehmenskennzeichens oder von Namensrechten eine vergleichsweise preiswerte Möglichkeit, von einem Domaininhaber eine Domain herauszuverlangen, welche dieser dem Rechteinhaber durch Cybersquatting, also durch eine bösgläubige Domainregistrierung, vorenthält. Denn die Kosten eines Streits um eine Domain im Rahmen eines UDRP-Verfahrens liegen in aller Regel weit unter den Kosten, welche ein Gerichtsverfahren mit sich bringen würde.

URS

Geht es einem Rechteinhaber nicht vorrangig um die Inhaberschaft an einer Domain, sondern darum, die über eine Domain abrufbaren Inhalte so schnell wie möglich zu stoppen, bietet sich diesem bei Domains der gTLDs die sogenannte Uniform Rapid Suspension (URS) an. Jeder Inhaber entsprechender Domains hat sich anlässlich der Registrierung der Domain verpflichtet, sich einem solchen Verfahren zu stellen.

Bei den URS-Verfahren können Markeninhaber unter strengen Voraussetzungen erreichen, dass eine Domain bis zum Ende des Registrierungszeitraums suspendiert wird. Im Ergebnis führt das dazu, dass nicht mehr die vom Domaininhaber vorgegebenen Inhalte bei Aufruf der Domain angezeigt werden, sondern eine schlichte Informationsseite über den Status der Webseite.

ADR

Was bei den gTLD das UDRP-Verfahren ist, ist bei den .eu-Domains die Alternative Dispute Resolution procedure (ADR-Verfahren), welches aufgrund der gemeinschaftsrechtlichen Regelungen insbesondere der VO 2019/51 des Europäischen Parlaments und des Rates, sowie der Durchführungsverordnung 2020/857 der Kommission bereitgestellt wird.

Das Verfahren wird nach den .eu-Regeln für die alternative Streitbeilegung („ADR-Regeln“) geführt und ermöglicht es Rechteinhabern, u.A. gegen die Registrierungen von Domains vorzugehen, welche bösgläubig oder ausschließlich zu spekulativen Zwecken registriert wurden.

Gerichtliche Streitigkeiten

So wie die DENIC e.G. als Betreiberin der deutschen ccTLD .de sehen die meisten ccTLD-Betreiber keine Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten vor. Entsteht Streit zwischen einem Rechte- und einem Domaininhaber, muss dieser daher von Gerichten entschieden werden. Das Domainrecht, welches die Gerichte dabei in Deutschland zur Anwendung bringen, hat sich durch zahlreiche Entscheidungen von Oberlandesgerichten und Leitsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs herausgebildet.

Im Lauf der letzten 30 Jahre haben die Gerichte für zahlreiche Konstellationen Regeln für die Zulässigkeit der Nutzung und der Registrierung von Domains aufgestellt. Bei deren Missachtung drohen die Untersagung der konkreten Nutzung oder gar die Anordnung der Löschung einer Domain.

Wie vorgehen?

Wie gegen eine Rechtsverletzung am besten vorzugehen ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie bspw.

  • geht es um eine Rechtsverletzung durch konkrete Nutzung oder durch die Registrierung einer Domain,
  • zu welcher TLD gehört die Domain,
  • bietet die relevante TLD Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung,
  • welche Ziele kann ich bei der zur Verfügung stehenden außergerichtlichen Streitbeilegung erreichen,
  • wo gibt es einen Gerichtsstand, wenn ich die gerichtliche Auseinandersetzung suche,
  • welche Rechtsordnung käme im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung zur Anwendung,
  • usw.

Operation gelungen – Patient tot: Gewonnener Domainstreit reicht manchmal nicht

Es gibt Diensteanbieter, sogenannte Domaincatcher, welche innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde freiwerdende Domains registrieren. Das Schlimmste, was dadurch bei einem sorglos geführten Domainstreit passieren kann, ist, dass man ein Verfahren zwar gewinnt und die Domain dadurch freigegeben wird, diese einem aber sofort durch einen Dritten vor der Nase „weggeschnappt“ wird. Hat man einen Rechtsstreit oder ein ADR-Verfahren geführt, um am Ende selbst an diese Domain zu gelangen, würde man in diesem Fall in die Röhre schauen.

Informieren Sie sich daher unbedingt über die Möglichkeiten, ein solches Abhandenkommen zu verhindern.

Sprechen Sie uns an

Wir führen seit Jahrzehnten Domainstreitigkeiten und sind daher Profis in diesem Rechtsgebiet. Wir können Ihnen daher sagen,

  • welches Verfahren das beste zur Erreichung des von Ihnen verfolgten Ziels ist,
  • welchen Spruchköprer bzw. welches Gericht Sie anrufen müssen,
  • welche Anträge zum Erfolg führen,
  • wie Sie sicherstellen, dass Ihnen die Domain nicht während des Streit abhanden kommt,
  • mit welchen Kosten Sie im Falle einer Auseinandersetzung zu rechnen haben, und natürlich auch
  • wie Sie sich gegen zu Unrecht gegen Sie erhobene Ansprüche verteidigen können.

RICKERT.LAW – hochspezialisiert auf Domainrecht, IT-Recht und alle rechtlichen Belange der IT-Branche

Mit jahrzehntelanger Erfahrung im IT-Recht und in internationalen Verfahren (UDRP, ADR) und vor deutschen Gerichten sichern wir Ihre digitalen Assets strategisch ab. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie uns gemeinsam die beste Strategie für Ihr Anliegen entwickeln.

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