Venture Capital-Finanzierung
„Wie finanziere ich mein Start-Up?“ Diese Frage stellen sich viele Gründer eines jungen, innovativen Unternehmens. Es gibt viele verschiedene Finanzierungsarten, bei denen sorgfältig analysiert und abgewogen werden muss, welche Art der Finanzierung in Betracht kommt. Einen Investor an Bord zu nehmen hat sowohl positive als auch negative Effekte, doch ist dies meist der einzige Weg eine ausreichende Finanzierung für ein Start-Up zu erzielen. Dieser Artikel widmet sich zum Einstieg der Venture-Capital-Finanzierung, welche Vor- und Nachteile mit dieser einhergehen und was Gründer dabei insbesondere beachten sollten.
Es folgen weitere Artikel zu diesem Themengebiet auf unserem Blog, insbesondere werden hierbei das Term-Sheet, Wandeldarlehen als Finanzierungsansatz und praktische Ansätze zum Aufbau eines Start-Ups behandelt.
Der Begriff des Venture Capital
Unter dem Begriff Venture-Capital (nachfolgend „VC“ genannt) ist eine zeitlich begrenzte Kapitalbeteiligung an einem meist noch jungen, innovativen und noch nicht börsennotierten Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial (sog. „Start-Up”) zu verstehen. Das Geschäftsmodell VC gehört als Teilbereich dem Private-Equity- Geschäft an, bei dem es um den Handel mit Eigenkapitalanteilen an nichtbörsennotierten Unternehmen geht.
VC-Unternehmen verfolgen als Wagnsikapitalgeber und Finanzinvestoren das Ziel, in ein junges Start-Up während einer bestimmten Entwicklungsphase zu investieren und ihr „Management-Know-How“ zur Verfügung zu stellen. Als Gegenleistung erhalten diese eine nicht unerhebliche Entscheidungsgewalt im Unternehmen. Während ein Kreditinstitut sich für ein Bankdarlehen Sicherheiten gewähren lässt und bei Wandeldarlehen der Investor Unternehmensanteile annimmt, erhält der Investor bei der VC-Finanzierung keine dinglichen Sicherheiten, sondern unternehmerische Mitspracherechte.
Dadurch kann der Investor während der Zeit der Investition auf ein maximales Unternehmenswachstum des Start-Ups hinwirken. Oftmals steigen VC-Unternehmen schon in der Früh- bzw. Vor-Gründungsphase (sog. Seed-Stage) in das Start-Up ein und unterstützen die Gründer auch bei der Gründung des Unternehmens. Daneben finden jedoch auch viele VC-Finanzierungen in der sog. Early-Stage statt. Hierbei befindet sich das Start-Up bereits in der abgeschlossenen Produktentwicklung und baut seine Produktions- und Vertriebsstruktur auf. In dieser Phase kann das zusätzliche Know-How eines Investors von großer Bedeutung sein.
Vor- und Nachteile der VC-Finanzierung für das Start-Up
Für Start-Ups ist eine Kapitalbeteiligung durch ein VC-Unternehmen gerade deshalb attraktiv, da ein VC-Unternehmen als Risikokapitalgeber keine hohen Sicherheiten erwartet, wie zum Beispiel eine Bank als Kreditgeber. Der Investor unterstützt das Unternehmen zudem nicht nur finanziell, sondern meist auch mit unternehmerischen Kenntnissen und inhaltlichem Know-How. Davon profitieren Start-Ups insbesondere in der Seed-Stage und auch in ihrer Entwicklungsphase, der sog. Growth-Stage, in welcher das Start-Up darauf bedacht ist, Umsatz, Produktivität und Wachstum zu steigern.
Da das VC-Unternehmen als Wagniskapitalgeber vom Risiko seiner Investition, einer Haftung gegenüber den Gläubigern weiß und das potenzielle Verlustrisiko kennt, verlangt das VC-Unternehmen meistens umfangreiche unternehmerische Mitspracherechte, um auf die Entwicklung des Start-Ups einwirken zu können. Denn erwirtschaftet das Start-Up in der Investitionszeit einen Gewinn, so kann der Risikokapitalgeber auch mit einer hohen Rendite rechnen. Solch eine Einräumung von Mitspracherechten an das VC-Unternehmen kann aufseiten des Start-Ups zu einer teilweisen Fremdbestimmung und zum „Machtverlust“ führen. Um einer gänzlichen Fremdbestimmung entgegenzuwirken, wird ein sog. Term-Sheet vor der Investition zwischen Start-Up und Investor ausgehandelt, welches die Konditionen und Mitspracherechte des VC-Unternehmens festhält und dadurch die Einflussnahme begrenzt.
Was ist beim Einsatz von Venture Capital zu beachten?
Start-Ups, die sich eine VC-Finanzierung für ihr noch junges Unternehmen vorstellen können, sollten mehrere wichtige Aspekte beachten. Themen wie eine potentielle Einflussmöglichkeit des Investors, Sicherheiten und ein Ausstieg des Kapitalgebers sind dabei von besonderer Bedeutung. Es bietet sich daher für ein Start-Up an, möglichst frühzeitig einen Berater heranzuziehen, der nicht nur die VC-Finanzierung begleitet, sondern sowohl in der Planung und Vorbereitung der Finanzierung mitwirken kann. Nicht nur der Beteiligungsvertrag muss rechtlich lücken- und fehlerfrei sein, sondern auch beispielsweise Gesellschaftsvertragsänderungen müssen in Betracht gezogen werden. Bei allen vorgenannten Themen können wir Sie gerne unterstützen und rechtlich beraten.
Wann ist eine rechtliche Beratung aufseiten des Start-Ups nötig und sinnvoll?
VC ist die vielleicht wichtigste Finanzierungsform für Start-Ups, birgt aber für diese auch gewisse Risikofaktoren. Hinzu kommt, dass bei einer VC-Finanzierung eine Vielzahl von rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten zu beachten sind. Daher ist eine Rechtsberatung und rechtliche Begleitung ab der Investorensuche, über das Investment hinaus bis hin zum Exit des VC-Unternehmens geboten.
Schon in der Orientierungs- und Planungsphase des Start-Ups ((Pre-)Seed) ist es sinnvoll, dass über eine potenzielle VC-Finanzierung beraten wird, ob eine solche Finanzierung in Frage kommt, Vor- und Nachteile dieser erläutert werden und ggf. Alternativen besprochen werden.
Ebenfalls ist eine rechtliche Beratung bei der Suche nach dem passenden Investor ratsam, denn dieser muss zum Start-Up passen, die passende Expertise mitbringen und die Interessen des Start-Ups sollten in einen angemessenen Ausgleich stehen.
Auch die Erstellung und Verhandlung der Term-Sheets ist ein Kernpunkt, indem wir sie rechtlich unterstützen können, denn das Term-Sheet steht zu Beginn jeder Investition und bildet den ersten Rahmen der Investitionsbedingungen ab. Hier werden u.a. die Höhe des Investments, die Dauer der Investition und weitere wichtige Details vereinbart. Wichtig ist in dieser Phase, dass das Start-Up und der Investor gleichermaßen geschützt werden. Gerade bei den Vertragsverhandlungen mit einem VC-Unternehmen ist eine Rechtsberatung nötig, denn das VC-Unternehmen wird Mitspracherechte im Start-Up einfordern, was grundlegende Auswirkungen in der Unternehmensstruktur haben kann. Hier können wir Ihnen in unserer Beratung Risiken aufzeigen und ggf. Kompromisse erarbeiten, sodass die im Term-Sheet aufgestellten Rahmenvereinbarungen rechtlich bindend umgesetzt werden können. Wir achten bei unserer Beratung insbesondere darauf, dass die Interessen des Investors einerseits und die Interessen des Start-Ups andererseits in ein für beide Parteien gerechtes Gleichgewicht gebracht werden. Gerade weil ein VC-Unternehmen sich meist nur eine bestimmte Zeit beteiligen möchte, legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung einer möglichen Exit-Klausel.
Wann ist eine rechtliche Beratung aufseiten des Kapitalgebers nötig und sinnvoll?
Auch das VC-Unternehmen muss vor einer Investition eine Vielzahl an Faktoren beachten. Bevor in ein noch junges Unternehmen investiert wird, kann es sinnvoll sein, eine „Due Diligence“ durchzuführen. Dabei ist es wichtig, als Investor einen genauen Überblick über die wirtschaftliche, steuerliche, finanzielle und rechtliche Situation des Start-Ups zu bekommen. Hierbei beraten und unterstützen wir sie gerne, um alle vermögenswerten Güter des Unternehmens zu erfassen und bewerten zu können.
Nach einer den Investor zufriedenstellenden Bewertung des Start-Ups wird meist der Beteiligungsvertrag verhandelt, eine Gesellschaftervereinbarung getroffen und ggf. zusätzliche Verträge verhandelt.