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Hackerangriff bei Motel One

Nach einem Hackerangriff der Cybergang ALPHV wurden schätzungsweise 6 Terabyte Daten im Darknet veröffentlicht. Angegriffen wurde die Hotelgruppe Motel One. 

Publik geworden sind hierbei insbesondere Adress- und Buchungsdaten der Hotelgäste, sowie 150 Kreditkartendaten. Laut Aussage von Motel One wurden zumindest diejenigen Gäste informiert, deren Kreditkartendaten veröffentlicht worden sind bereits informiert. Motel One hat dazu selbst Informationen auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht.

Nach Presseinformationen sind ebenfalls nahezu vollständige Übernachtungslisten beginnend mit dem Jahr 2016 enthalten. Ob diese rechtmäßig in derartigem Umfang gespeichert werden durften, wird derzeit hinterfragt.

Ob auch Ihre Daten von dem Angriff bei Motel One betroffen sind oder bei einem anderen Datenleck veröffentlicht wurden, können Sie mit dem Identity Leak Checkers des Hasso-Plattner-Instituts überprüfen.

Fragen Sie sich, welche Rechte Ihnen als betroffene Person aus Datenschutzgesichtspunkten zustehen? Betroffene können Ihr Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), das Recht auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 und Art. 17 DS-GVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung gegen Datenschutzrecht verstößt, haben Sie gemäß Art. 77 Abs. 1 DS-GVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde eigener Wahl zu beschweren. Darüber hinaus sind auch mögliche Schadensersatzansprüche denkbar. Melden Sie sich dazu gerne bei unserem Team.
Gerne beraten wir auch Ihr Unternehmen hinsichtlich der Punkte zu Datensparsamkeit und rechtssicheren Löschkonzepten, die die Verarbeitung von personenbezogenen Daten minimieren und somit eine geringere Angriffsfläche für etwaige Hackerangriffe bieten können.

 

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