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DATENSCHUTZ
Unser Beratungsansatz zur DS-GVO

Datenschutzrechtliche Vorschriften werden mit der Zeit immer komplexer und undurchsichtiger aufgrund neuer Gesetze, Regelungen und europäischer Vorgaben. Wir behalten die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung für Sie im Auge und passen Ihre Projekte oder Verträge stets den datenschutzrechtlichen Anforderungen an.

Datenschutz Beratung
Sobald Ihr Unternehmen systematisch personenbezogene Daten von Kunden, Endkunden oder Mitarbeitern verarbeitet, müssen Sie die Regelungen und Vorgaben des Datenschutzrechts beachten. Das Datenschutzrecht betrifft insoweit also branchenübergreifend und unabhängig von der betriebseigenen Kerntätigkeit jedes Unternehmen, welches am europäischen Markt tätig ist. Zur Vermeidung von Bußgeldern, Schadensersatzforderungen und Imageschäden beraten wir Unternehmen aus dem In- und Ausland zu allen Fragen des deutschen und europäischen Datenschutzrechts.

Externer Datenschutzbeauftragter
Wir beraten Sie nicht nur punktuell bei der Klärung komplexer Rechtsfragen, sondern begleiten Ihren Geschäftsbetrieb bei Bedarf auch langfristig, um das erreichte Datenschutzniveau dauerhaft zu erhalten. Hierbei agieren wir auch gerne als externer Datenschutzbeauftragter für einzelne Gesellschaften oder ganze Unternehmensgruppen.

Data-Trustee Service
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen Ihnen auch als Datentreuhänder (Data Trustees) zur Verfügung. Wir agieren dann als Vermittler zwischen Ihnen und einem anderen Unternehmen oder den von der Verarbeitung betroffenen Personen. Wir übernehmen die Pseudonymisierung und die Anonymisierung Ihrer Daten. Mit der Datentreuhänderschaft wird erreicht, dass Ihr Gegenüber nur die tatsächlich notwendigen Informationen und Daten erhält und nie über einen Personenbezug verfügen kann.

EU-Vertreter
Gem. Art. 27 DS-GVO müssen Unternehmen, die keinen Sitz in der EU haben, aber dennoch Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder das Verhalten von Personen in der EU beobachten, einen Vertreter in der EU bestellen. Wir stehen Ihnen gerne als Vertreter in der EU zur Verfügung. Als Ihr Repräsentant dienen wir insbesondere als Ansprechpartner für sämtliche Fragen von Aufsichtsbehörden oder betroffenen Personen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung. Dabei unterstützen wir selbstverständlich auch gerne bei der Beantwortung und Abwicklung etwaiger Anfragen.

Datenschutz- und Dokumentenmanagement
Die DS-GVO fordert die Einhaltung von „technischen und organisatorischen Maßnahmen“ (vgl. Art. 5 Abs. 1 lit. b, 25 DS-GVO) in Unternehmen, um personenbezogene Daten vor unrechtmäßiger Verarbeitung, unrechtmäßigem Zugriff, Beschädigung oder Verlust zu schützen.

Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen prüfen Ihr bereits bestehendes Dokumentenmanagement auf DS-GVO-Konformität und passen es bei Bedarf an die geltenden Datenschutzregeln und -anforderungen an. Außerdem helfen wir bei der Errichtung eines neuen datenschutzkonformen Dokumentenmanagementsystems.

Gesetzestext DS-GVO
Gesetzestext ePrivacy
Gesetzestext eEvidence

Mandanten

Sind Sie Einkäufer, Vertreiber oder Entwickler von Software?
Dann sind Sie bei uns gut aufgeboben. Wir unterstützen Sie bei IT-Projekten und Verträgen jeder Art.
Kontaktieren Sie uns gerne.

GDPR.Ninja

GDPR steht für: General Data Protection Regulation und bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung, welche seit dem 25.05.2018 unmittelbare Geltung in allen EU-Mitgliedsstaaten entfaltet. Wir möchten für Sie kurz die wesentlichen Aspekte der neuen Regelungen hervorheben und Ihnen unseren Beratungsansatz vorstellen.